Anmeldung eines Wildschadens
Gem. §§ 29 und 35 Bundesjagdgesetz
Die Anmeldung beträgt nach § 34 Satz 1 BJagdG bei landwirtschaftlichen Schäden eine Woche. Bei Schäden an forstwirtschaftlich genutzten Grundstücken genügt es nach § 34 Satz 2 BJagdG, wenn zweimal im Jahr, jeweils zum 01.05. und 01.10., die Meldung erfolgt.
1. Angaben zum Geschädigten
Der Wildschaden ist auf folgendem Grundstück entstanden:
3. Angaben zum Ersatzpflichtigen (soweit bekannt)
Nach einem Klick auf "herunterladen" können Sie das Formular herunterladen. Bitte schicken Sie es uns unterschrieben an folgende Adresse:
Stadt Ingolstadt
Amt für Ordnung, Gewerbe und Verbraucherschutz
Rathausplatz 4
85049 Ingolstadt
oder per Mail an jagd@ingolstadt.de