Anmeldung eines Wildschadens

Gem. §§ 29 und 35 Bundesjagdgesetz

Die Anmeldung beträgt nach § 34 Satz 1 BJagdG bei landwirtschaftlichen Schäden eine Woche. Bei Schäden an forstwirtschaftlich genutzten Grundstücken genügt es nach § 34 Satz 2 BJagdG, wenn zweimal im Jahr, jeweils zum 01.05. und 01.10., die Meldung erfolgt.

1. Angaben zum Geschädigten


2. Angeben zum Schaden

Der Wildschaden ist auf folgendem Grundstück entstanden:

angerichtet. 


3. Angaben zum Ersatzpflichtigen (soweit bekannt)




Nach einem Klick auf "herunterladen" können Sie das Formular herunterladen. Bitte schicken Sie es uns unterschrieben an folgende Adresse:

 

Stadt Ingolstadt
Amt für Ordnung, Gewerbe und Verbraucherschutz
Rathausplatz 4
85049 Ingolstadt

 

oder per Mail an jagd@ingolstadt.de

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