Antrag auf Erteilung einer Erlaubnis
nach § 33 c Abs. 1 Gewerbeordnung (GewO) 

(Allgemeine Aufstellerlaubnis für Spielgeräte mit Gewinnmöglichkeit)

Sie können sich für dieses Formular mit dem Bürgerkonto anmelden. Dabei werden Ihre Daten automatisch aus dem Bürgerkonto in das Formular gefüllt. Bei Anmeldung mit dem neuen Personalausweis oder einem Softwarezertifikat gilt das Formular dann auch als rechtsgültig unterschrieben

 

Andernfalls können Sie das Formular hier ausfüllen und anschließend ausdrucken, um es zu unterschreiben und in Papierform einzusenden oder abzugeben. 

1. Angaben zum Antragsteller / Vertreter einer juristischen Person

(Sind mehrere Personen zur Vertretung berufen oder mit der Leitung des Betriebes oder der Zweigstelle beauftragt, so ist für jede von ihnen ein gesonderter Antrag zu verwenden.)


Persönliche Daten der antragstellenden Person bzw. des gesetzlichen Vertreters der juristischen Person

2. Fragen zum Wohnsitz

Angaben zum Wohnsitz im Ausland

Falls Sie mehrere Wohnorte in den letzten 3 Jahren vor der Antragstellung hatten, können Sie über das grüne "+"-Zeichen mehr Einträge anlegen.


Haben Sie in den letzten 5 Jahren eine selbständige Tätigkeit ausgeübt als...

3. Angaben zur persönlichen Zuverlässigkeit des Antragstellers bzw. des gesetzlichen Vertreters der juristischen Person

4. Erforderliche Unterlagen

Sowohl für natürliche Personen als auch von allen vertretungsberechtigten Personen (Geschäftsführer) einer juristischen Person (z.B. GmbH) müssen gewisse Unterlagen erbracht werden.

Nachfolgend können Sie die abgefragten Unterlagen direkt hochladen. Bitte drücken Sie auf das grüne "+"-Symbol, falls Sie mehr Daten pro Punkt hochladen wollen. Zulässige Formate sind: png, pdf, jpeg, jpg.

 

Fehlende Unterlagen senden Sie bitte per E-Mail an gewerbeangelegenheiten@ingolstadt.de oder per Post an:

 

Stadt Ingolstadt
Amt für Ordnung, Gewerbe und Verbraucherschutz
Rathausplatz 4
85049 Ingolstadt

 

Bitte beachten Sie, dass Ihr Antrag erst bearbeitet werden kann, wenn alle Unterlagen vorliegen.

Außerdem sind folgende Unterlagen erforderlich, die Sie bitte direkt an das Amt für Ordnung, Gewerbe und Verbraucherschutz schicken müssen:

  • Führungszeugnis zur Vorlage bei Behörden
  • Europäisches Führungszeugnis, falls der Wohnsitz innerhalb der letzten 5 Jahre im Ausland lag
  • Auszug aus dem Gewerbezentralregister

 

Hinweis: Die (europäischen) Führungszeugnisse und Auskünfte aus dem Gewerbezentralregister können beim Einwohnermeldeamt der Stadt Ingolstadt beantragt werden und sollen direkt an das Gewerbeamt Ingolstadt, 85047 Ingolstadt, geschickt werden. Dokumente, die älter als drei Monate sind, werden nicht akzeptiert.

Weitere Infos hierzu finden Sie hier.

Außerdem sind folgende Unterlagen erforderlich, die Sie bitte direkt an das Amt für Ordnung, Gewerbe und Verbraucherschutz schicken müssen:

  • Führungszeugnis zur Vorlage bei Behörden aller Gesellschafter/innen
  • Europäisches Führungszeugnis aller Gesellschafter/innen, falls der Wohnsitz innerhalb der letzten 5 Jahre im Ausland lag
  • Auskunft aus dem Gewerbezentralregister
    • aller Gesellschafter/innen
    • der juristischen Person (falls im Handelsregister eingetragen)

 

 

Hinweis: Die (europäischen) Führungszeugnisse und Auskünfte aus dem Gewerbezentralregister können beim Einwohnermeldeamt der Stadt Ingolstadt beantragt werden und sollen direkt an das Gewerbeamt Ingolstadt, 85047 Ingolstadt, geschickt werden. Dokumente, die älter als drei Monate sind, werden nicht akzeptiert.

Weitere Infos hierzu finden Sie hier.

Außerdem sind folgende Unterlagen erforderlich, die Sie bitte direkt an das Amt für Ordnung, Gewerbe und Verbraucherschutz schicken müssen:

  • Führungszeugnis zur Vorlage bei Behörden aller Geschäftsführenden
  • Europäisches Führungszeugnis aller Geschäftsführenden, falls der Wohnsitz innerhalb der letzten 5 Jahre im Ausland lag
  • Auskunft aus dem Gewerbezentralregister
    • aller Geschäftsführenden
    • der juristischen Person

 

 

Hinweis: Die (europäischen) Führungszeugnisse und Auskünfte aus dem Gewerbezentralregister können beim Einwohnermeldeamt der Stadt Ingolstadt beantragt werden und sollen direkt an das Gewerbeamt Ingolstadt, 85047 Ingolstadt, geschickt werden. Dokumente, die älter als drei Monate sind, werden nicht akzeptiert.

Weitere Infos hierzu finden Sie hier.


Nach einem Klick auf "zum Druck" können Sie das Formular herunterladen. Bitte schicken Sie es uns unterschrieben an folgende Adresse:

Stadt Ingolstadt
Amt für Ordnung, Gewerbe und Verbraucherschutz
Rathausplatz 4
85049 Ingolstadt