Antrag auf Baumfällung / Rückschnitt / Wurzeleingriff
Verordnung der Stadt Ingolstadt über den Schutz des Baumbestandes -
Antrag gem. § 5 Abs. 3 Baumschutzverordnung
Wichtige Hinweise
Gebühren Bei der Bearbeitung des Antrags fallen Gebühren entsprechend des Bayerischen Kostengesetzes (BayKG) in Verbindung mit dem durch das Bayerische Staatsministerium der Finanzen erlassenen Kostenverzeichnisses (Kvz), in der jeweils geltenden Fassung an. Die Gebühren bemessen sich am Aufwand der Behörde im Rahmen der Antragsprüfung. Derzeit fällt für die Genehmigung eine Bescheidgebühr von mindestens 50 Euro an (Kostenverzeichnis Bayern lfd. Nr. 8.III.0/Naturschutzrecht: 18.1 Gestattung aufgrund einer Schutzverordnung, soweit sie nicht gemäß Art. 18 Abs. 1 BayNatschG ersetzt wird). Bitte halten Sie, wenn möglich, folgende Unterlagen bereit:
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Sie können Ihr Anliegen anschließend online einreichen. Weitere Informationen erhalten Sie nach dem Ausfüllen.
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Hiermit stelle ich einen Antrag auf Baumfällung / Baumrückschnitt / Wurzeleingriff
gem. § 5 Abs. 3 der Baumschutzverordnung der Stadt Ingolstadt
Bitte geben Sie Details zum Baumstandort und den Eigentumsverhältnissen des Grundstücks an:
Bitte markieren Sie im Lageplan/Luftbild eindeutig die Position des Baumes bzw. der Bäume, wenn nicht ersichtlich ist, um welchen Baum es sich handelt.
Bitte beachten Sie, dass nur für Maßnahmen an geschützten Gehölzen eine Genehmigung erforderlich ist. Für nicht geschützte Gehölze sind die Maßnahmen ohne Genehmigung erlaubt. Welche Gehölze nicht geschützt sind, können Sie § 4 der Baumschutzverordnung der Stadt Ingolstadt entnehmen. Grundsätzlich ist zu beachten, dass es unabhängig davon gem. Bundesnaturschutzgesetz i.d.R. verboten ist, Bäume in der Zeit vom 1. März bis 30. September jeden Jahres abzuschneiden, auf den Stock zu setzen oder zu beseitigen (vgl. § 39 Abs. 5 Satz 1 Nr. 2 BNatSchG).
Bitte geben Sie den Baum bzw. die Bäume an, die von den Maßnahmen betroffen sind.
Geben Sie die Baumart so genau wie möglich an.
Bitte geben Sie den Stammumfang, mindestens 100, in cm (gemessen in 130 cm Höhe) an.
Bei mehrstämmigen Gehölzen geben Sie bitte den Stammumfang des stärksten Stämmlings (mindestens 100 cm) an.
Bei mehreren Bäumen bitte das grüne "+" Symbol drücken
Die Gründe ergeben sich aus der Baumschutzverordnung der Stadt Ingolstadt. Bitte begründen Sie hier die geplante Maßnahme.
Wenn keiner der genannten Gründe zutrifft, ist eine Genehmigung der geplanten Maßnahme nicht möglich.