Antrag zur vorübergehenden Absenkung von Grundwasser (Bauwasserhaltung)

Der Antrag ist mindestens 4 Wochen vor Beginn der Maßnahme beim Umweltamt Ingolstadt einzureichen!

Hiermit wird die beschränkte Erlaubnis für das vorübergehende Zutagefördern und Einleiten von Grundwasser im Rahmen einer Baumaßnahme beantragt.

Die beantragte Erlaubnis ergeht unbeschadet der Rechte Dritter. Sofern Rechte Dritter berührt werden, ist der Antragsteller selbst für die Einwilligung des Betroffenen verantwortlich (z. B. Benutzung fremder Grundstücke oder Fischereirechte).
 

 

Bitte halten Sie bereit

  • Lageplan M 1 : 1.000 mit Einzeichnung der Baugrube und des Ableitungsweges (Lage der Versickerungsanlage bzw. Einleitstellen)
  • Beschreibung der Gundwasserabsenkung

Antragsteller

= Bescheidempfänger und Kostenträger

Bauherr

Bauherr

(falls abweichend vom Antragsteller)

Verantwortlicher Bauleiter

Angaben zur Bauwasserhaltung


Die Bauwasserhaltung dauert


(Zustimmung durch die Ingolstädter Kommunalbetriebe, Bereich Entwässerung, nur bei Einleitung in den Kanal erforderlich) Hr.Priller Tel. (0841) 305-3625

Benötigte Dokumente

Für den Antrag müssen Sie folgende Dokumente hochladen: 

Erklärungen und Hinweise

Für Auskünfte und Fragen stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung:

Telefon 0841 305-2554 oder 2576, E-Mail umweltamt.gewaesserschutz@ingolstadt.de

Stadt Ingolstadt - Umweltamt – Untere Wasserrechtsbehörde
Rathausplatz 9, 85049 Ingolstadt

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