Vollzug der Ersatzpflanzung gem. § 6 Baumschutzverordnung

Verordnung der Stadt Ingolstadt über den Schutz des Baumbestandes - Baumschutzverordnung (BaumSchV) - § 6 Abs. 1 und 2


Folgende Pflanzung wurde vorgenommen:

Bei Bäumen Stammumfang in Zentimeter in einem Meter Höhe, bei Sträuchern Strauchhöhe in Zentimeter.

Standort der Ersatzpflanzung


Wichtige Hinweise

  • Es besteht zur Überprüfung des im Antrag genannten Gehölzbestandes durch Mitarbeitende der Unteren Naturschutzbehörde der Stadt Ingolstadt ein Betretungsrecht.
  • Alternativ besteht die Möglichkeit einer Ersatzzahlung. Dessen Höhe bestimmt die Untere Naturschutzbehörde der Stadt Ingolstadt.

Bei Rückfragen wenden Sie sich bitte an das

Umweltamt - Untere Naturschutzbehörde der Stadt Ingolstadt

Telefon: 0841 305-2555, E-Mail: Baumschutz@ingolstadt.de, Internet: www.ingolstadt.de/baumschutz

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