Vollzug der Ersatzpflanzung gem. § 6 Baumschutzverordnung
Verordnung der Stadt Ingolstadt über den Schutz des Baumbestandes - Baumschutzverordnung (BaumSchV) - § 6 Abs. 1 und 2
Folgende Pflanzung wurde vorgenommen:
Bei Bäumen Stammumfang in Zentimeter in einem Meter Höhe, bei Sträuchern Strauchhöhe in Zentimeter.
Standort der Ersatzpflanzung
Wichtige Hinweise
Bei Rückfragen wenden Sie sich bitte an das
Umweltamt - Untere Naturschutzbehörde der Stadt Ingolstadt
Telefon: 0841 305-2555, E-Mail: Baumschutz@ingolstadt.de, Internet: www.ingolstadt.de/baumschutz