Antrag auf Erstattung der Fahrtkosten für den Schulweg
bei Benutzung öffentlicher Verkehrsmittel

Allgemeine Hinweise / Voraussetzungen

  1. Der gewöhnliche Aufenthalt ist in Ingolstadt.
  2. Es wird eine der folgenden Schularten besucht (jeweils ab der Jahrgangsstufe 11): Öffentliche und staatlich anerkannte private Gymnasien, Berufsfachschulen ohne BFS in Teilzeitform, Wirtschaftsschulen, Fachoberschulen, Berufsoberschulen sowie Berufsschulen (Teilzeitunterricht, bereits ab Jahrgangsstufe 10 möglich).
  3. Der Schulweg ist in einer Richtung länger als 3 km.
  4. Es wird die nächstgelegene Schule, d.h. die Schule, die mit dem geringsten Beförderungsaufwand erreicht werden kann, besucht.
  5. Der Antrag muss bis spätestens 31. Oktober nach Ende des Schuljahres im Schulverwaltungsamt eingereicht werden.
  6. Es werden nur Fahrkarten des günstigsten Tarifs auf der kürzesten Strecke zwischen Wohnort und Schule erstattet (Bahncard, 365-Euro-Ticket, Deutschland-Ticket, ermäßigtes Deutschland-Ticket, Schülerwochenkarten, Schülermonatskarten, Schülerjahresabo der Bahn). Weiterhin erstattungsfähig sind die Fahrten mit der INVG zum Haupt- bzw. Nordbahnhof wenn dieser mehr als 3 km vom Wohnort entfernt ist.
  7. Werden Fahrtkosten mit dem Privat-PKW geltend gemacht, ist am Schuljahresbeginn die Anerkennung der Fahrtkosten im Schulverwaltungsamt zu beantragen.
  8. Werden auch Fahrkosten für Geschwister geltend gemacht, sind die Anträge zusammen einzureichen.

Bei Fragen können Sie uns zu den normalen Öffnungszeiten telefonisch unter (0841) 305-2753 erreichen.

Bitte halten Sie folgende Unterlagen bereit

  • Originalfahrkarten
  • Schulbescheinigung
  • evtl. Nachweise für den Entfall der Familienbelastungsgrenze

Der nachfolgende Antrag setzt die Schriftform voraus. 

Um fortzufahren, wählen Sie daher bitte eine der folgenden 2 Möglichkeiten:

1. Anmeldung mit BayernID
 

Sie können sich daher für diesen Antrag mit dem Bürgerkonto (BayernID) anmelden. Nach einem Klick auf diese Schaltfläche können Sie sich dort über Ihre BayernID anmelden oder sich dort registrieren.

 

Bei Anmeldung mit dem neuen Personalausweis oder einem Softwarezertifikat gilt das Formular dann auch automatisch als rechtsgültig unterschrieben. 

2. Weiter ohne Anmeldung

 

Wenn Sie den Antrag ohne BayernID Login ausfüllen möchten, haben Sie zwei Optionen:

  • Am Ende des Antrags wird Ihnen ein PDF zur Verfügung gestellt. Bitte drucken Sie dieses aus und schicken es unterschrieben per Post an das Schulverwaltungsamt Ingolstadt oder geben Sie es vor Ort ab (Adresse: Ludwigstraße 30/IV., 85049 Ingolstadt).

    oder
     
  • Sie können den Antrag auch persönlich vor Ort unterschreiben, wenn Sie zu den Öffnungszeiten in das Schulverwaltungsamt Ingolstadt kommen. Den Antrag müssen Sie nicht ausgedruckt mitnehmen.


Erst mit Eingang der Bestätigung oder der Unterschrift vor Ort gilt der Antrag als gestellt.

Enthält das Vertrauensnivau auf dessen Grundlage die Authentifizierung stattgefunden hat. Wird unter anderem genutzt um die Fieldsets mit den Bürgerkontodaten entsprechend zu kennzeichnen und dem Sachbearbeiter das zu grunde liegende Vertrauensnivau auf einen Blick anzuzeigen

Quelle der Identitätsprüfung

(Mögliche Werte sind: eIDAS, eID, Smart-eID, Authega, Elster, Benutzername oder FINK)

Dient einer näheren Differenzierung über das Vertrauensniveau hinaus, um zu Ermitteln welcher konkrete Service die Identitätsprüfung durchgeführt hat.

Feld zum Steuern der Anzeige für "Ihre persönlichen Daten". Blendet das Fieldset für die Anzeige der persönlichen Daten aus, wenn der Wert ungleich true ist und der Wert des Feldes "IsOrganization" ebenfalls einer Wert ungleich true hat. (Realisierung über zusätzlich eingebundenes JS)

Feld zum Steuern der Anzeige. Blendet Fieldset für organisationsbezogene Daten aus, wenn IsOrganization nicht den Wert true hat


(Für weitere Fahrten bitte das grüne "+" Symbol drücken)

Hier bitte die Belege der Fahrtkosten (nach Datum sortiert) und die Zusammenstellung der Fahrtkosten hochladen.

 

Den Vordruck dazu entnehmen Sie bitte ...

Hier bitte die von der Schule ausgefüllte, unterschriebene und gestempelte Bestätigung hochladen.

 

Den Vordruck dazu entnehmen Sie bitte ...

Datenschutzhinweise

 

Die Datenverarbeitung ist ausschließlich auf die Bearbeitung der Fahrtkostenrückerstattung beschränkt. Rechtsgrundlagen der Verarbeitung sind Art. 3 Abs.2 SchKfrG, § 4 SchBefV, Art. 6 Abs. 1 Buchstabe e DSGVO.

Name und die Kontaktdaten der Verantwortlichen (Art. 13 Abs. 1 Buchstabe a DSGVO):
Stadt Ingolstadt, Rathausplatz 4, 85049 Ingolstadt, Tel 0841/305-0, stadtverwaltung@ingolstadt.de

Kontaktdaten des behördlichen Datenschutzbeauftragten (Art. 13 Abs. 1 Buchstabe b DSGVO), Stadt Ingolstadt, Rathausplatz 4, 85049 Ingolstadt, datenschutz@ingolstadt.de

Weitergehende Informationen sind auf der Internetseite www.ingolstadt.de/Datenschutz unter dem Punkt Datenschutzerklärung abrufbar.



Nach einem Klick auf "zum Herunterladen" können Sie das Formular abspeichern. Bitte schicken Sie es uns unterschrieben an folgende Adresse:

Stadt Ingolstadt
Schulverwaltungsamt
Ludwigstraße 30/IV.
85049 Ingolstadt

oder per E-Mail an:

schuelerbefoerderung@ingolstadt.de

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