Bitte nehmen Sie bei Kindern mit Allergien, chronischen Krankheiten oder besonderem Betreuungsbedarf unverzüglich Kontakt mit dem Amt für Kinderbetreuung und -bildung auf, um vor einer etwaigen Aufnahme des Kindes in die Ferienbetreuung eventuell notwendige Formalitäten klären zu können.
Dem Amt für Kinderbetreuung und -bildung sind alle diesbezüglich relevanten Informationen vorab in
Textform (postalisch oder per E-Mail) zuzuleiten. Das Amt für Kinderbetreuung und -bildung wird
anschließend über die Aufnahme in die Ferienbetreuung entscheiden. Hierbei sind insbesondere die besonders wechselvollen Verhältnisse zu berücksichtigen, die die Ausflüge und Unternehmung in der Ferienbetreuung mit sich bringen.