Mit diesem Formular melden Sie ein Kind zur Ferienbetreuung in Ingolstädter Grundschulen an. Bitte lesen Sie vor dem Ausfüllen folgende Hinweise:

  • Allgemeine Info zur Ferienbetreuung im Jahr 2025

Teil A

Erziehungsberechtigte Person

(Angaben Ihrer Grundschule)

Ferienbetreuung für unser Kind

Mit meiner Unterschrift bestätige ich die verbindliche Anmeldung meines Kindes zur Ferienbetreuung sowie die Kenntnisnahme und mein Einverständnis zu den Details der Ferienbetreuung.

Teil B

Erteilung eines SEPA-Mandats

Erziehungsberechtigte/r


Kontoinhaber

Sofern der Kontoinhaber nicht der/dem Erziehungsberechtigten entspricht, wird deren/dessen Zustimmung zur Erteilung des SEPA-Mandats versichert.

SEPA-Lastschriftmandat für wiederkehrende Zahlungen

Gläubiger-ID: DE16927000000015589

 

Ich ermächtigte die Stadt Ingolstadt, Zahlungen von meinem Konto mittels Lastschrift einzuziehen. Zugleich weise ich meine Kreditinstitut an, die von der Stadt Ingolstadt auf mein Konto gezogenen Lastschriften einzulösen.

Hinweis: Ich kann innerhalb von acht Wochen, beginnend mit dem Belastungsdatum, die Erstattung des belasteten Betrages verlangen. Es gelten dabei die mit meinem Kreditinstitut vereinbarten Bedingungen. 

Wichtige Hinweise:

  1. Ihre Bank wird bei fehlender Deckung die Lastschrift zurückfordern. Die anfallende Bankgebühr müssen Sie tragen. 
  2. Gebühren, die der Stadt bei unberechtigtem Widerspruch gegen die Einziehung entstehen, müssen Sie erstatten.
  3. Abbuchungen von einem Sparkonto sind nicht möglich. 
  4. Bitte teilen Sie Änderungen Ihres Kontos rechtzeitig mit.
  5. Ihre Daten werden in einer EDV-Anlage gespeichert und verarbeitet, soweit dies zum Einzug notwendig ist.

Ihre Daten werden zum Zweck der Durchführung des SEPA-Lastschriftverfahrens für Forderungen der Stadt Ingolstadt verarbeitet. Rechtsgrundlage ist die von uns von Ihnen erteilte Einwilligung nach Art. 6 Abs. 1 Buchst. a) DSGVO, die Sie hiermit erteilen. Die Erteilung dieser Einwilligung ist freiwillig. Diese Einwilligung können Sie jederzeit widerrufen. Bitte beachten Sie, dass der Widerruf Ihrer Einwilligung nur für die Zukunft gilt. Die Daten werden im Lastschriftverfahren an das von Ihnen angegebene Bankinstitut übermittelt. Weiterführende Hinweise zum Datenschutz finden Sie unter www.ingolstadt.de/datenschutz unter dem Punkt Datenschutzerklärung. 

Sofern der Kontoinhaber nicht der/dem Personensorgeberechtigten entspricht, wird dessen Zustimmung zur Erteilung des SEPA-Mandats versichert

Teil C

Erklärung zur Sicherheit des Kindes (für den Verbleib beim Betreuungspersonal)

Nach dem Ende der Ferienbetreuung wird mein/unser Kind

Mein/unser Kind darf von folgenden Personen (vollständiger Vor- und Nachname) abgeholt 
werden:

Teil D

Wichtige Informationen für die Ferienbetreuung

Erreichbarkeit während der Betreuungszeiten:


Vater

Ansprechpartner, wenn Eltern nicht erreichbar sind:

Teil E

Gesundheitsinformationen

Bei den Gesundheitsinformationen handelt es sich um freiwillige Angaben, die für die Gersunderhaltung Ihres Kindes im Rahmen der Betreuung verwendet werden.

Rechtsgrundlage für die Verarbeitung ist die uns von Ihnen erteilte Einwilligung nach Art. 9 Abs. 2 lit a, Art. 6 Abs. 1 Buchst. a) DSGVO, die Sie hiermit erteilen. Die Erteilung dieser Einwilligung ist freiwillig. Diese Einwilligung können Sie jederzeit widerrufen. Bitte beachten Sie, dass der Widerruf Ihrer Einwilligung nur für die Zukunft gilt. Weiterführende Hinweise zum Datenschutz finden Sie unter www.ingolstadt.de.de/datenschutz unter dem Punkt Datenschutzerklärung. 

Allergien und Unverträglichkeiten

Bitte nehmen Sie bei Kindern mit Allergien, chronischen Krankheiten oder besonderem Betreuungsbedarf unverzüglich Kontakt mit dem Amt für Kinderbetreuung und -bildung auf, um vor einer etwaigen Aufnahme des Kindes in die Ferienbetreuung eventuell notwendige Formalitäten klären zu können. 

 

Dem Amt für Kinderbetreuung und -bildung sind alle diesbezüglich relevanten Informationen vorab in 
Textform (postalisch oder per E-Mail) zuzuleiten. Das Amt für Kinderbetreuung und -bildung wird 
anschließend über die Aufnahme in die Ferienbetreuung entscheiden. Hierbei sind insbesondere die besonders wechselvollen Verhältnisse zu berücksichtigen, die die Ausflüge und Unternehmung in der Ferienbetreuung mit sich bringen. 

Chronische Krankeiten (z.B. Diabetes, Asthma, etc.)

Bitte nehmen Sie bei Kindern mit Allergien, chronischen Krankheiten oder besonderem Betreuungsbedarf unverzüglich Kontakt mit dem Amt für Kinderbetreuung und -bildung auf, um vor einer etwaigen Aufnahme des Kindes in die Ferienbetreuung eventuell notwendige Formalitäten klären zu können. 

 

Dem Amt für Kinderbetreuung und -bildung sind alle diesbezüglich relevanten Informationen vorab in 
Textform (postalisch oder per E-Mail) zuzuleiten. Das Amt für Kinderbetreuung und -bildung wird 
anschließend über die Aufnahme in die Ferienbetreuung entscheiden. Hierbei sind insbesondere die besonders wechselvollen Verhältnisse zu berücksichtigen, die die Ausflüge und Unternehmung in der Ferienbetreuung mit sich bringen. 

 

Besonderer Betreuungsbedarf (z.B. bei körperlichen oder seelischen Einschränkungen wie z.B. Autismus oder ADHS)

Bitte nehmen Sie bei Kindern mit Allergien, chronischen Krankheiten oder besonderem Betreuungsbedarf unverzüglich Kontakt mit dem Amt für Kinderbetreuung und -bildung auf, um vor einer etwaigen Aufnahme des Kindes in die Ferienbetreuung eventuell notwendige Formalitäten klären zu können. 

 

Dem Amt für Kinderbetreuung und -bildung sind alle diesbezüglich relevanten Informationen vorab in 
Textform (postalisch oder per E-Mail) zuzuleiten. Das Amt für Kinderbetreuung und -bildung wird 
anschließend über die Aufnahme in die Ferienbetreuung entscheiden. Hierbei sind insbesondere die besonders wechselvollen Verhältnisse zu berücksichtigen, die die Ausflüge und Unternehmung in der Ferienbetreuung mit sich bringen. 

Die Datenverarbeitung ist ausschließlich auf die genannten Daten zur Anmeldung für die Mittags- und Randbetreuung beschränkt. Rechtsgrundlage der Verarbeitung ist Art. 6 Abs. 1 lit e DSGVO, Satzung der Stadt Ingolstadt über den Besuch an der Mittagsbetreuung and Ingolstädter Grundschulen vom 04.08.2010. Weitergehende Informationen sind auf der Internetseite www.ingolstadt.de/datenschutz unter dem Punkt Datenschutzerklärung abrufbar. 

Bitte nehmen Sie bei Kindern mit Allergien, chronischen Krankheiten oder besonderem Betreuungsbedarf unverzüglich Kontakt mit dem Amt für Kinderbetreuung und -bildung auf, um vor einer etwaigen Aufnahme des Kindes in die Ferienbetreuung eventuell notwendige Formalitäten klären zu können.

Dem Amt für Kinderbetreuung und -bildung sind alle diesbezüglich relevanten Informationen vorab in Textform (postalisch oder per E-Mail) zuzuleiten. Das Amt für Kinderbetreuung und -bildung wird anschließend über die Aufnahme in die Ferienbetreuung entscheiden. Hierbei sind insbesondere die besonders wechselvollen Verhältnisse zu berücksichtigen, die die Ausflüge und Unternehmung in der Ferienbetreuung mit sich bringen. 

Stadt Ingolstadt Amt für Kinderbetreuung und -bildung

Harderstraße 17

85049 Ingolstadt

 

Postanschrift:

Rathausplatz 4

85049 Ingolstadt

 

Tel. (0841) 3 05-45654, -45655

E-Mail: nachschulischebetreuung@ingolstadt.de

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