Hundesteuer - Anmeldung eines Hundes

Zur Anmeldung eines Hundes benötigen Sie folgende Unterlagen in digitaler Form:

  • Bei Kampfhunden der Kategorie 2 ein Negativzeugnis
  • Bei Begleithunden für Menschen mit Behinderung den Schwerbehindertenausweis und den Nachweis für die Ausbildung des Hundes
  • Bei Jagdhunden Ihren Jagdschein und Prüfungszeugnis des Hundes (Brauchbarkeitsprüfung)
  • Bei aus Tierheimen erworbenen Hunden den Abgabevertrag und den Nachweis der Gemeinnützigkeit
  • Bei Geltendmachung eines Sozialfalles Nachweise für die begründenden Umstände (z.B. Leistungsbescheid, Ingolstadtpass)
  • Bei Therapie-/Schulhunden den Ausbildungsnachweis sowie Nachweise über den Einsatz

Sie können diese Dokumente in eingescannter Form hochladen. Falls Sie keinen Zugang zu einem Scangerät haben, können Sie die Dokumente auch fotografieren, solange die Schrift auf dem Foto durchgehend leserlich ist. 

Bitte füllen Sie für jeden Hund eine separate Anmeldung aus.


Der nachfolgende Antrag setzt die Schriftform voraus. 

Um fortzufahren, wählen Sie daher bitte eine der folgenden 2 Möglichkeiten:

Sie können sich für dieses Formular mit dem Bürgerkonto anmelden. Dabei werden Ihre Daten automatisch aus dem Bürgerkonto in das Formular gefüllt. Bei Anmeldung mit dem neuen Personalausweis oder einem Softwarezertifikat gilt das Formular dann auch als rechtsgültig unterschrieben. 

 

Wenn Sie kein Bürgerkonto haben oder sich nicht anmelden möchten, klicken Sie einfach auf "weiter ohne Login", um das Formular selbst auszufüllen. Anschließend können Sie es ausdrucken, um es zu unterschreiben und in Papierform einzusenden oder abzugeben. 

Enthält das Vertrauensnivau auf dessen Grundlage die Authentifizierung stattgefunden hat. Wird unter anderem genutzt um die Fieldsets mit den Bürgerkontodaten entsprechend zu kennzeichnen und dem Sachbearbeiter das zu grunde liegende Vertrauensnivau auf einen Blick anzuzeigen

Quelle der Identitätsprüfung

(Mögliche Werte sind: eIDAS, eID, Smart-eID, Authega, Elster, Benutzername oder FINK)

Dient einer näheren Differenzierung über das Vertrauensniveau hinaus, um zu Ermitteln welcher konkrete Service die Identitätsprüfung durchgeführt hat.

Feld zum Steuern der Anzeige für "Ihre persönlichen Daten". Blendet das Fieldset für die Anzeige der persönlichen Daten aus, wenn der Wert ungleich true ist und der Wert des Feldes "IsOrganization" ebenfalls einer Wert ungleich true hat. (Realisierung über zusätzlich eingebundenes JS)

Feld zum Steuern der Anzeige. Blendet Fieldset für organisationsbezogene Daten aus, wenn IsOrganization nicht den Wert true hat

Daten des Hundehalters / der Hundehalterin


Name des/der gesetzlichen Vertreters/Vertreterin:

Der Nachweis ist nur notwendig bei Betreuung

Daten des Hundes

Das Wurfdatum ist der Geburtstag Ihres Hundes.

Wer ist der Ersthundehalter?

Besondere Fälle

Bitte Kopie des Schwerbehindertenausweises einreichen sowie den Nachweis über die Ausbildung des Hundes

Der Hund muss vom Finanzamt als Betriebskosten anerkannt sein. Als Nachweis reichen Sie bitte z.B. den Einkommensteuerbescheid ein.

Bitte reichen Sie Ihren Jagdschein sowie das Prüfungszeugnis zur Brauchbarkeitsprüfung Ihres Hundes ein.

Nicht gewerbsmäßige Hundezüchter, die mindestens zwei rassenreine Hunde der gleichen Rasse im zuchtfähigen Alter, darunter eine Hündin, zu Zuchtzwecken halten. Eine Hundehaltung zu Zuchtzwecken liegt regelmäßig nicht vor, wenn in zwei aufeinanderfolgenden Kalenderjahren kein Hund mehr gezüchtet worden ist. Bitte legen Sie das Zuchtbuch vor.

Als Einöde gilt ein Anwesen, dessen Wohngebäude mehr als 500m von jedem anderen Wohngebäude entfernt sind.

Hunde, die zur Bewachung von zu Erwerbszwecken gehaltenen Herden notwendig sind und zu diesem Zweck gehalten werden.

Sie sind Inhaber des Ingolstadtpasses oder Empfänger von Leistungen nach SGB II, SGB XII, § 6a BKGG, § 90 Abs. 4 SGB VIII, §§ 25ff BVG oder WoGG.

Therapiehunde, die eine zertifizierte Therapiehundeprüfung abgelegt haben und nachweislich für soziale und therapeutische Zwecke eingesetzt werden. Nachzuweisen ist die Eignung sowie jährlich der Einsatz des Hundes zu den genannten Zwecken.

Schulhunde mit entsprechenem Ausbildungsnachweis und einer Bestätigung der Schule über den tatsächlichen Einsatz als Schulhund.

Soweit die Notwendigkeit durch die Krankenkasse anerkannt ist.

Hunde, die die für Rettungshunde vorgesehenen Prüfungen bestanden haben und als Rettungshunde für den Zivilschutz, den Katastrophenschutz oder den Rettungsdienst zur Verfügung stehen.

Ein Freistellungsbescheid vom Tierheim ist nötig. 

Daten zur Registrierung

Bezahlung der Hundesteuer

Für Auskünfte und Fragen stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung unter

Telefon 0841 305-1356

 

Stadt Ingolstadt - Kämmerei

Münchener Straße 94, 85051 Ingolstadt

Mail: hundesteuer@ingolstadt.de - Internet: www.ingolstadt.de/hundesteuer

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