Meldebogen bei selbständiger Tätigkeit gesetzlich geregelter Heilberufe
Meldepflicht gemäß Art. 10 Abs. 2 und 3 Gesundheitsdienstgesetz - GDG – für
Hinweis:
Mit Geldbuße bis zu zweitausendfünfhundert Euro kann belegt werden, wer vorsätzlich oder fahrlässig entgegen einer in Art. 10 Abs. 3 oder Art. 16 Abs. 1 bis 4 genannten Anzeigepflicht eine Anzeige nicht, nicht richtig, nicht vollständig oder nicht rechtzeitig erstattet, gem. Art. 30 Abs. 1 Nr. 1 GDG.