Meldebogen bei selbständiger Tätigkeit gesetzlich geregelter Heilberufe

Meldepflicht gemäß Art. 10 Abs. 2 und 3 Gesundheitsdienstgesetz - GDG – für

Antragsteller/in:

Beruf / Tätigkeit:

Praxisanschrift:

Hinweis:
Mit Geldbuße bis zu zweitausendfünfhundert Euro kann belegt werden, wer vorsätzlich oder fahrlässig entgegen einer in Art. 10 Abs. 3 oder Art. 16 Abs. 1 bis 4 genannten Anzeigepflicht eine Anzeige nicht, nicht richtig, nicht vollständig oder nicht rechtzeitig erstattet, gem. Art. 30 Abs. 1 Nr. 1 GDG.

Im Rahmen meiner Meldepflicht gebe ich gemäß § 1 Hygiene-Verordnung i. V. m. § 5 Abs. 1 Nr. 2 Hygiene-Verordnung mit § 16 Abs. 1 IfSG folgende Erklärungen ab:

Für Auskünfte und Fragen stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung:

Telefon 0841 305-1482, E-Mail: gesundheitsamt@ingolstadt.de

 

Stadt Ingolstadt - Gesundheitsamt

Esplanade 29., 85049 Ingolstadt

 

Öffnungszeiten:
Mo. - Fr.    08:00 - 12:30 Uhr
Mo., Di.    13:30 - 16:00 Uhr
Do.    13:30 - 17:30 Uhr
 

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