Auf Grund von personellen und räumlichen Kapazitäten in den Betreuungseinrichtungen ist es leider nicht immer möglich, jedem Kind einen Betreuungsplatz anzubieten..
Wir sehen uns daher leider gezwungen, den notwendigen Betreuungsbedarf mit einer Bescheinigung des Arbeitgebers oder einer Bescheinigung für den geplanten Besuch eines Integrations- oder Sprachkurses nachzuweisen (für beide Elternteile).
Eine betriebseigene Bescheinigung wird auch akzeptiert, wenn diese die notwendigen Angaben wiederspiegelt.