Folgeantrag Stundung - Straßenausbau-, Kanal-, Wasser-, Ergänzungsbeitrag für das landwirtschaftlich genutzte Grundstück
Sehr geehrte Damen und Herren,
zinslos gestundet, solange die landwirtschaftliche Nutzung des Grundstückes notwendig ist.
Ich (Wir) bitte(n) um erneute zinslose Stundung des o.g. Beitrages gem. Art. 13 Abs. 3 Kommunalabgabengesetz (KAG) in Verbindung mit § 222 Abgabenordnung (AO), da eine unbillige Härte im Sinne des Gesetzes vorliegt und die landwirtschaftliche Nutzung des Grundstücks weiterhin notwendig ist. Es ist mir (uns) bekannt, dass die Entscheidung über die Stundung im Ermessen der Stadt Ingolstadt liegt und nur für unbebaute beitragspflichtige Grundstücke oder abgrenzbare, selbstständig nutzbare Grundstücksteile gewährt werden kann.
Dem Antrag ist eine Bestätigung des Amtes für Landwirtschaft beigefügt, aus der sich ergibt, dass es sich bei dem Grundstück um die landwirtschaftliche Hofstelle handelt und die Nutzung des Grundstücks für den Betrieb notwendig ist.