Folgeantrag Stundung des Erschließungsbeitrages für das landwirtschaftlich genutzte Grundstück
Sehr geehrte Damen und Herren,
so lange zinslos gestundet, wie das Grundstück zur Erhaltung der Wirtschaftlichkeit des landwirtschaftlichen Betriebes genutzt werden muss.
Ich (Wir) bitte(n) um erneute zinslose Stundung des Erschließungsbeitrages, da sich die Voraussetzungen nicht geändert haben.
Dem Antrag ist eine Bestätigung des Amtes für Landwirtschaft beigefügt, aus der sich ergibt, dass es sich bei dem Grundstück um die landwirtschaftliche Hofstelle handelt und das Grundstück zur Erhaltung der Wirtschaftlichkeit des landwirtschaftlichen Betriebes genutzt werden muss