Stundung des Erschließungsbeitrages für das landwirtschaftlich genutzte Grundstück
Sehr geehrte Damen und Herren,
Ich (Wir) bitte(n) um zinslose Stundung des Erschließungsbeitrages nach § 135 Abs. 4 Baugesetzbuch, solange das Grundstück zur Erhaltung der Wirtschaftlichkeit des landwirtschaftlichen Betriebes genutzt werden muss.
Dem Antrag ist eine Bestätigung des Amtes für Landwirtschaft beigefügt, aus der sich ergibt, dass es sich bei dem Grundstück um die landwirtschaftliche Hofstelle handelt und das Grundstück die oben genannten Voraussetzungen erfüllt.