Antrag auf Übernahme einer Bürgschaft durch die Stadt Ingolstadt
Antragsteller/Organisation
Die Stadt Ingolstadt kann im Rahmen der Erfüllung ihrer Aufgaben (Art. 72 Abs. 2 Gemeindeordnung) Bürgschaften übernehmen. Hierfür bedarf es der Zustimmung durch den Stadtrat und einer rechtsaufsichtlichen Genehmigung.
Die Bürgschaft darf im Allgemeinen nur für einen dinglich gesicherten Kredit übernommen werden. Bei
der zu finanzierenden Maßnahme muss es sich um eine Investition oder eine bauliche Instandhaltungsmaßnahme handeln.
Die Bürgschaft kann eine Beihilfe im Sinne von Artikel 107 Absatz 1 des Vertrages über die Arbeitsweisen der Europäischen Union (AEUV) darstellen.
1. Beschreibung der Maßnahme