Antrag auf Übernahme einer Bürgschaft durch die Stadt Ingolstadt

Antragsteller/Organisation

Vertretungsberechtigter

Die Stadt Ingolstadt kann im Rahmen der Erfüllung ihrer Aufgaben (Art. 72 Abs. 2 Gemeindeordnung) Bürgschaften übernehmen. Hierfür bedarf es der Zustimmung durch den Stadtrat und einer rechtsaufsichtlichen Genehmigung.


Die Bürgschaft darf im Allgemeinen nur für einen dinglich gesicherten Kredit übernommen werden. Bei 
der zu finanzierenden Maßnahme muss es sich um eine Investition oder eine bauliche Instandhaltungsmaßnahme handeln. 

 

Die Bürgschaft kann eine Beihilfe im Sinne von Artikel 107 Absatz 1 des Vertrages über die Arbeitsweisen der Europäischen Union (AEUV) darstellen.

1. Beschreibung der Maßnahme

3. Angaben für die EU-beihilferechtliche Prüfung (nur von gemeinnützigen Organisationen auszufüllen!)

Hier bitte auch Anträge für Finanzmittel aus dem Bürgerhaushalt nennen!

6. Unterlagen zum hochladen

Für Auskünfte und Fragen stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung unter

Telefon 0841 305-1315

 

Stadt Ingolstadt - Kämmerei

Münchener Straße 94, 85051 Ingolstadt

E-Mail: kaemmerei@ingolstadt.de 

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