Hier können Sie - einen Antrag auf Jahreszahlung stellen - einen Antrag auf Rücknahme der Jahreszahlung stellen - eine Vollmacht übermitteln - einen Umzug mitteilen
Halten Sie bereit: - aktuellen Grundsteuerbescheid
Wenn Sie den Antrag für eine andere Person stellen und der Stadtkämmerei noch keine Vollmacht vorliegt, kreuzen Sie bitte oben den Punkt "Vollmacht vorlegen" an.
Personendaten
Adressdaten
Ihre Finanzadresse finden Sie rechts eingerahmt auf Ihrem Grundsteuerbescheid
Kontaktdaten
Organisationsdaten
Adressdaten der Organisation
Umzug mitteilen
Alte Adresse
Neue Adresse
Jahreszahlung beantragen
Die jährliche Zahlweise ist grundsätzlich erst ab dem Folgejahr möglich. Der jährliche Fälligkeitstermin ist der 01.07. eines jeden Jahres.
Jahreszahlung zurücknehmen
Die ¼ jährliche Zahlweise ist grundsätzlich erst ab dem Folgejahr möglich. Die ¼ jährlichen Fälligkeitstermine sind am 15.02., 15.05., 16.08. und 15.11. eines jeden Jahres.
Vollmacht erteilen
Die Vollmacht wird nicht akzeptiert, wenn der Gültigkeitszeitraum überschritten ist und der Zusatz “Vertretung gegenüber Behörden” fehlt.