Antrag auf Verlängerung einer Erlaubnis nach § 24 GlüStV i.V.m. Art. 10 AGGlüStV

(Betreiben einer Spielhalle)

Stadt Ingolstadt
Amt für Ordnung, Gewerbe und Verbraucherschutz
Rathausplatz 4
85049 Ingolstadt

Sie können sich für dieses Formular mit dem Bürgerkonto (Bürgerkonto Login) oder Elster-Unternehmenszertifikat anmelden. Dabei werden Ihre Daten automatisch aus dem Bürger- oder Unternehmenskonto in das Formular gefüllt. Bei Anmeldung mit dem neuen Personalausweis oder einem Softwarezertifikat gilt das Formular dann auch als rechtsgültig unterschrieben. 

 

Andernfalls können Sie das Formular hier ausfüllen (weiter ohne Login) und anschließend digital per Maus unterschreiben und einsenden.

Enthält das Vertrauensnivau auf dessen Grundlage die Authentifizierung stattgefunden hat. Wird unter anderem genutzt um die Fieldsets mit den Bürgerkontodaten entsprechend zu kennzeichnen und dem Sachbearbeiter das zu grunde liegende Vertrauensnivau auf einen Blick anzuzeigen

Id für den Versand von Nachrichten an einen Postkorb-Webservice.

I. Angaben des Antragstellers / der Antragstellerin

Einzelperson / Teilhaber einer Gesellschaft / gesetzlicher Vertreter einer jur. Person

II. Angaben zur Zuverlässigkeit, zu Vermögensverhältnissen und Unterlagen

Erforderliche Unterlagen zur weiteren Bearbeitung des Antrags

III. Angaben zum Betrieb

Anschrift: 

Weitere Spielhalle im Umkreis? (Mindestabstand bei Neuanträgen 500 m, bei Bestandsspielhallen 250 m, Art. 10 Abs. 3 AGGlüStV)

IV. Angaben zum Personal

Angaben zum Betriebsleiter sofern vorhanden

Name und Anschrift der Aufsichtspersonen:

V. Angaben zum Betriebskonzept

VI. Datenschutzrechtlicher Hinweis

Die erfragten personenbezogenen Daten werden zur Bearbeitung benötigt. Die Erhebung erfolgt gemäß § 13 Bundesdatenschutzgesetz, den einschlägigen landesrechtlichen Datenschutzvorschriften, § 33i GewO sowie den jeweiligen Ausführungsgesetzen zum Glücksspielstaatsvertrag. Weitere Hinweise zum Datenschutz finden Sie auf der Internetseite www.ingolstadt.de/datenschutz unter dem Punkt Datenschutzerklärung.

Erklärung:

Die glücksspielrechtliche Erlaubnis nach § 24 GlüStV i.V.m. Art. 10 AGGlüStV wird befristet auf 5 Jahre erteilt.

Elektronische Unterschrift der vertretungsberechtigten Person

 

Eine händische Unterschrift ist nicht erforderlich. 

all fields marked with a (*) are required and must be filled out