Antrag auf Leistungen aus dem Familienplanungsfonds

Angaben zur Person

Nur Personen, die das 22. Lebensjahr vollendet haben, können Leistungen aus dem Familienplanungsfonds beantragen.

Ausnahme: Kondome können ab 16 Jahren beantragt werden.

Ort

 

Ingolstadt

Nur Personen mit Erstwohnsitz in Ingolstadt können Leistungen aus dem Familienplanungsfonds beantragen.


Bestätigung über einen Härtefall der Schwangerschaftsberatungsstelle notwendig.

Die ärztliche Verordnung / der Kassenbeleg ist nicht älter als einen Monat. Die Kosten wurden selbst bezahlt und werden auf das angegebene Bankkonto erstattet.

 

Es gilt zu beachten: entstehen Gesamtkosten von mehr als 100 Euro ist vorab die Genehmigung durch den Familienplanungsfonds einzuholen.

Bitte erwerben Sie die Verhütungsmittel erst nach erfolgter Genehmigung.

Bitte beachten, wenn Kosten 100 Euro oder weniger:

Die ärztliche Verordnung und der Kassenbeleg sind nicht älter als einen Monat. Die Kosten wurden selbst bezahlt und werden auf das angegebene Bankkonto erstattet.

Bitte beachten, wenn Kosten über 100 Euro:

Entstehen Gesamtkosten von mehr als 100 Euro ist vorab die Genehmigung durch den Familienplanungsfonds einzuholen.

Bitte erwerben Sie die Verhütungsmittel erst nach erfolgter Genehmigung.

Die ärztliche Verordnung / der Kassenbeleg ist nicht älter als einen Monat. Die Kosten wurden selbst bezahlt und werden auf das angegebene Bankkonto erstattet

Die Antragsstellung muss vor der Genehmigung der Behandlung erfolgen. Die Kosten werden im Rahmen einer Kostenübernahmeerklärung direkt mit der Arztpraxis abgerechnet.

Die Kosten werden auf das angegebene Bankkonto erstattet. Bitte laden Sie den Kostenvoranschlag hoch.

Die ärztliche Verordnung / der Kassenbeleg ist nicht älter als einen Monat. Die Kosten wurden selbst bezahlt und werden auf das angegebene Bankkonto erstattet.

Es gilt zu beachten: entstehen Gesamtkosten von mehr als 100 Euro ist vorab die Genehmigung durch den Familienplanungsfonds einzuholen.

Bitte erwerben Sie die Verhütungsmittel erst nach erfolgter Genehmigung.

Die ärztliche Verordnung / der Kassenbeleg ist nicht älter als einen Monat. Die Kosten wurden selbst bezahlt und werden auf das angegebene Bankkonto erstattet

Abschluss

Nach einem Klick auf Absenden wird der Vorgang an die zuständige Stelle übermittelt.

 

Sollten Sie eine Kopie der von Ihnen übermittelten Daten wünschen, können Sie dies nachfolgend auswählen.

 

Für die Übermittlung per E-Mail wird die E-Mail Adresse verwendet, die Sie zu Beginn für sich angegeben haben. Sollten Sie keine Adresse angegeben haben, steht Ihnen die zuvor genannte Option nicht zur Auswahl.

 

Informationen zum Sozialdatenschutz

Der Schutz Ihrer personenbezogenen Daten ist uns wichtig, deshalb erfolgt die Verarbeitung von personenbezogenen Daten im Einklang mit den gesetzlichen Bestimmungen, insbesondere mit den Regelungen der Datenschutzgrundverordnung der Europäischen Union (DSGVO) und des Sozialgesetzbuches. Informationen zur Datenerhebung nach Art. 13 und 14 Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) finden Sie hier.

 

Bei Rückfragen wenden Sie sich bitte an 

E-Mail:    familienplanungsfonds@ingolstadt.de

Telefon:  0841 305-452988

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