Das Rechnungsprüfungsamt der Stadt Ingolstadt und der Bayerische Kommunale Prüfungsverband sind berechtigt, die bestimmungsgemäße Verwendung der von der Stadt Ingolstadt gewährten Mittel durch Einsicht in die Bücher und Belege in den Räumen des Empfängers oder in den Diensträumen der Prüfungsinstanzen nachzuprüfen. Soweit es die jeweils prüfende Stelle zur Erfüllung des Prüfungszwecks für erforderlich hält, kann die Prüfung auch auf die sonstige Geschäfts- und Wirtschaftsführung des Empfängers ausgedehnt werden.
Zum Zeitpunkt der Antragstellung war der Verein uneingeschränkt gemeinnützig. Sollte die Gemeinnützigkeit durch das Finanzamt aberkannt werden, wird der Verein die Bewilligungsstelle hiervon unverzüglich in Kenntnis setzen.
Es ist bekannt, dass falsche Angaben oder die rückwirkende Aberkennung der Gemeinnützigkeit durch das Finanzamt eine Rückerstattungspflicht bezogener Leistungen einschließlich Verzinsung zur Folge haben können. Dem Antragsteller/Unterzeichner ist zudem bekannt, dass falsche Angaben unter Umständen den Straftatbestand des Subventionsbetruges bzw. des Betruges erfüllen können.
Der Verein hat geordnete Finanz- und Kassenverhältnisse. Über die Einnahmen und Ausgaben wird ordnungsgemäß Buch geführt. Nach Ablauf des Wirtschaftsjahres erfolgt eine Rechnungslegung mittels Jahresrechnung, Rechnungsprüfungen finden regelmäßig statt.
Gegen den antragstellenden Verein ist kein Insolvenzverfahren beantragt, eröffnet oder die Eröffnung mangels Masse abgelehnt worden.
Nur ein vollständig ausgefüllter Antrag wird bearbeitet.
Ihre Daten werden dafür erhoben und verarbeitet, um Ihren Antrag auf Gewährung von Kostenzuschüssen zu Meisterschaften zu bearbeiten und die organisatorische Abwicklung durchzuführen. Rechtsgrundlage für die Verarbeitung ist Art. 6 Abs. 1 Buchstabe b Datenschutzgrundverordnung.
Weiterführende Hinweise zum Datenschutz finden Sie unter www.ingolstadt.de/datenschutz unter dem Punkt Datenschutzerklärung.