Meldeformular für meldepflichtige Krankheiten nach § 34 IfSG
Nach § 34 Abs. 5 u. 6 IfSG hat die Einrichtung im o.g. Fall gegenüber dem Gesundheitsamt personenbezogene Angaben zu machen
Bitte entsprechende Krankheit ankreuzen.
Mit *markiert:
Meldung von Personen mit Kontakt zu Erkrankten oder Krankheitsverdächtigen in der Wohngemeinschaft.
Wir bitten um Mitteilung von anderen Erkrankungen wie z.B. Ringelröteln, Hand-Fuß-Mund, Pfeiffersches Drüsenfieber, Bindehautentzündung, Fieber, Influenza, Wurmerkrankungen, SARS-CoV-2
(keine namentliche Meldung von Personen nötig)