Übernahme von Betreuungsgebühren  

Grundlegende Fragen

Falls Sie nicht wissen, ob Ihre Kita eine städtische Einrichtung ist oder zu den freien Trägern gehört, können Sie sich hier die Übersicht ansehen.

Übernahme der Gebühren der Kindertageseinrichtungen gem. § 90 Abs. 4 SGB VIII durch die Stadt Ingolstadt

Für folgendes Kind wird die Übernahme der Gebühren der Kindertageseinrichtung beantragt:

Bitte das grüne "+" auswählen, falls mehrere Staatsangehörigkeiten vorliegen

Übernahme der Gebühren der Mittags-, Rand- und Ferienbetreuung an Grundschulen

Für folgendes Kind wird die Übernahme der Gebühren der Betreuung beantragt:

Bestätigung der Tageseinrichtung

Bitte lassen Sie sich die aktuell gebuchten Betreuungsstunden und die hierfür anfallenden Kosten von Ihrer Kindertageseinrichtungen bestätigen. Anträge ohne Bestätigung der Kindertageseinrichtung können leider nicht bearbeitet werden.

Das hierzu erforderliche Formular finden Sie hier. 

Besuch der Betreuung
Besuch der städtischen Einrichtung
Angaben zum Antragsteller
Ihre persönlichen Daten

Daten des Vaters:

Daten der Mutter:

Angaben zu weiteren im Haushalt lebenden Personen

Person anlegen

Angaben zu weiteren Kindern, die außerhalb des Haushaltes leben, für die Unterhalt zu zahlen ist

Kind anlegen

Angaben zum Sorgerecht und Jugendhilfeleistungen

Alternativ können Sie uns den aktuellen Leistungsbescheid per Post zusenden an: 

Stadt Ingolstadt
Amt für Kinderbetreuung und -bildung
Donaustraße 11
85049 Ingolstadt



Angaben über den Bezug von Sozialleistungen

Alternativ können Sie uns den aktuellen Leistungsbescheid per Post zusenden an: 

Stadt Ingolstadt
Amt für Kinderbetreuung und -bildung
Donaustraße 11
85049 Ingolstadt

Krippengeld

Alternativ können Sie uns den aktuellen Bescheid per Post zusenden an: 
 

Stadt Ingolstadt
Amt für Kinderbetreuung und -bildung
Donaustraße 11
85049 Ingolstadt

Angaben über Einkommen und Belastungen der Familie

Bitte laden Sie hier Nachweise wie Lohnzettel der letzten zwölf Monate (lückenlos), Mietvertrag oder aktuelle Mietänderung, Versicherungen, Unterhalt, letzter Einkommensteuerbescheid usw. hoch.

Für jeden Nachweis bitte das grüne "+" klicken, um ein neues Uploadfeld zu erstellen.

Alternativ können Sie uns die Nachweise per Post zusenden an: 
 

Stadt Ingolstadt
Amt für Kinderbetreuung und -bildung
Donaustraße 11
85049 Ingolstadt

Geben Sie diesen bitte in netto an.













Datenschutzhinweise
Sozialdaten dürfen nach § 62 SGB VIII nur erhoben werden, soweit ihre Kenntnis zur Erfüllung der jeweiligen Aufgabe erforderlich ist. Der Schutz der Sozialdaten wird über die in § 62 SGB VIII einzuhaltenden Einschränkungen und Verfahrensweisen eingehalten. Im Übrigen finden die Regelungen in den Anlagen der Datenschutzgrundverordnung in der jeweils gültigen Fassung Anwendung.
Weitergehende Informationen nach Art. 13 Abs. 2 DSGVO sind auf der Internetseite www.ingolstadt.de/Datenschutz unter dem Punkt Datenschutzerklärung abrufbar. Für fallbezogene Nachfragen kann sich der Antragsteller auch an den zuständigen Sachbearbeiter wenden.

Bei Rückfragen wenden Sie sich bitte an: 

Stadt Ingolstadt
Amt für Kinderbetreuung und -bildung
Donaustraße 11
Eingang über Münzbergstraße
85049 Ingolstadt


Telefonnummer: 0841 305 45637
E-Mail: kita-gebuehren@ingolstadt.de

Bei Rückfragen wenden Sie sich bitte an: 

Stadt Ingolstadt
Amt für Kinderbetreuung und -bildung
Donaustraße 11
Eingang über Münzbergstraße
85049 Ingolstadt


Telefonnummer: 0841 305 45654 oder 45655
E-Mail: mb-gebuehren@ingolstadt.de

Vielen Dank!

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