Der Antrag kann erst dann bearbeitet werden, wenn alle notwendigen Unterlagen (siehe VI. Uploads) eingereicht wurden. Als Eingangsdatum für die Bearbeitung gilt der vollständig eingereichte Antrag.
Eine Förderzusage kann nur erteilt werden, wenn alle sonst erforderlichen Erlaubnisse und Genehmigungen für die Mini-Solaranlage vorliegen (z.B. denkmalschutzrechtliche Erlaubnis bei Gebäuden innerhalb der Altstadt oder bei Einzeldenkmälern).
Ihre Angaben werden zur Bearbeitung des Antrags auf Förderung von Mini-Solaranlagen nach der städtischen Förderrichtlinie Mini-Solaranlagen vom 08.12.2022 benötigt. Ihre Angaben erfolgen im Rahmen der Antragstellung freiwillig. Soweit dies gesetzlich vorgeschrieben ist, können Daten auch an Dritte weitergegeben werden. Weiterführende Hinweise finden Sie unter www.ingolstadt.de/Datenschutz unter dem Punkt „Datenschutzerklärung“.