Förderung für Mini-Solaranlage - Antrag


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II. Angaben zur Anlage und zum Anschluss

Hinweis: Die Stadt Ingolstadt fördert die Anschaffung von Mini-Solaranlagen ab 300 Watt (W) bis maximal 600 Watt Wechselrichterleistung (steckerfertige PV-Anlagen und Balkon-PV-Module), die den einschlägigen VDE-Normen entsprechen. Die Gesamtleistung aller Wechselrichter der steckerfertigen Erzeugungsanlagen von maximal 600 Voltampere (VA) bzw. Watt darf nicht überschritten werden.

III. Denkmalschutz

IV. Bestätigung

V. Wichtige Hinweise

Der Antrag kann erst dann bearbeitet werden, wenn alle notwendigen Unterlagen (siehe VI. Uploads) eingereicht wurden. Als Eingangsdatum für die Bearbeitung gilt der vollständig eingereichte Antrag.

 

Eine Förderzusage kann nur erteilt werden, wenn alle sonst erforderlichen Erlaubnisse und Genehmigungen für die Mini-Solaranlage vorliegen (z.B. denkmalschutzrechtliche Erlaubnis bei Gebäuden innerhalb der Altstadt oder bei Einzeldenkmälern).

 

Ihre Angaben werden zur Bearbeitung des Antrags auf Förderung von Mini-Solaranlagen nach der städtischen Förderrichtlinie Mini-Solaranlagen vom 08.12.2022 benötigt. Ihre Angaben erfolgen im Rahmen der Antragstellung freiwillig. Soweit dies gesetzlich vorgeschrieben ist, können Daten auch an Dritte weitergegeben werden. Weiterführende Hinweise finden Sie unter www.ingolstadt.de/Datenschutz unter dem Punkt „Datenschutzerklärung“.

VI. Checkliste - Uploads

Dem Förderantrag sind folgende Unterlagen zwingend beizufügen (erlaubte Formate: png, jpg, jpeg, pdf):