Bildung und Teilhabe 

Beantragung von Zuschüssen für Klassenfahrten, Ausflüge, Lernförderung, Freizeitaktivitäten, Schülerbeförderung (ab Klasse 11), Schulmaterial und Mittagsverpflegung

Persönliche Daten
Auswahl BuT-Leistung
Abschluss

Herzlich Willkommen zum Online-Service - "Bildung und Teilhabe"

Mit diesem Online-Formular können Sie für sich (unter 25) und Ihre Kinder Leistungen nach dem Bildungs- und Teilhabepaket beantragen.

 

An bestimmten Punkten werden Sie die Möglichkeit haben, ergänzende Nachweise hochzuladen. Angenommen werden Dateien des Typs .pdf, .docx, .jpg, .gif, .png und .bmp bis 5 MB.

 

Sollten Sie Probleme bei der Nutzung des Services haben, kontaktieren Sie uns gerne per E-Mail (Adresse siehe Impressum), damit wir evtl. Fehler schnellstmöglich beseitigen können.

 

Datenschutzhinweise

Hinweis:

 

Mit dem "Aktivieren" der Checkbox und dem Klick auf "Weiter" willigen Sie ein, dass die von Ihnen auf den Folgeseiten angegebenen Daten erfasst und an die zuständige Stelle übermittelt werden. Diese Datenverarbeitung ist notwendig, um den Online-Service nutzen zu können. Sie können diese Einwilligung jederzeit über die in der Datenschutzerklärung genannten Kontaktdaten widerrufen.


Ein Bezug von Leistungen für Bildung und Teilhabe ist nur möglich, wenn die betroffene Person eine der nachfolgenden Leistungen erhält.

Asylbewerberleistungen: Finanzielle Unterstützung für Asylsuchende. Wird von den Landkreisen und Städten gezahlt.

 

Bürgergeld: Unterstützung für Bedürftige, die seit dem 01.01.2023 das Arbeitslosengeld II (Hartz IV) ersetzt hat. Wird von den Jobcentern gezahlt.

 

Kinderzuschlag: Finanzielle Unterstützung für Eltern mit niedrigem Einkommen, um den Bedarf ihrer Kinder zu decken. Wird von den Familienkassen der Bundesagentur für Arbeit gezahlt.

 

Wohngeld: Unterstützung für Menschen mit niedrigem Einkommen zur Deckung der Wohnkosten. Wird von den Landkreisen und Städten gezahlt.

 

Sozialhilfe (SGB XII): Finanzielle Unterstützung für Menschen in besonderen Notlagen aufgrund von Alter, Krankheit, Behinderung usw. Wird von den Sozialämtern der Landkreise und Städte gezahlt.

Hinweis:

 

Für eine Bearbeitung Ihres Antrages benötigen wir Ihren aktuellen Bescheid auf Wohngeld und/oder Kinderzuschlag. Sollten Sie uns diese noch nicht vorgelegt haben, können Sie dies mit dem nachfolgenden Uploadfeld tun.

Sie können über das + weitere Uploadfelder generieren. Pro Uploadfeld kann nur eine Datei hochgeladen werden.

Ihre Persönliche Daten
Daten des Kindes

Hinweis: Bitte beachten Sie, dass ohne E-Mail-Adresse und Einwilligung zur Kontaktaufnahme keine Kommunikation ber E-Mail möglich ist.

Ihr Aktenzeichen finden Sie auf nahezu jedem Schreiben, dass Sie vom Jobcenter Ingolstadt erhalten haben. Es besteht auch 14 Zeichen und beginnt mit 82746BG, gefolgt von 7 Ziffern.  

Sie finden die SteuerID auf Ihrem Steuerbescheid, Lohnabrechnungen, Anschreiben vom Finanzamt, etc.

Adresse

Hier können Sie Ergänzungen wie "Hinterhaus" oder "wohnhaft bei Luca Muster" angeben, wenn es sonst zu Schwierigkeiten bei der Postzustellung kommt.

Bankverbindung

Hinweis: Geben Sie hier bitte die Bankverbindung an, an die die Leistungen überwiesen werden sollen.

 

Bitte beachten Sie, dass einige Leistungen für Bildung und Teilhabe direkt an die Anbieter*innen oder Einrichtungen ausgezahlt werden.

Die IBAN finden Sie auf Ihren Kontoauszügen oder auch auf den meisten EC-Karten (Rückseite).

 

Bitte beachten Sie, dass hier lediglich deutsche Bankverbindungen angegeben werden dürfen (SEPA), um ggf. Sozialleistungen in Anspruch zu nehmen.

Eintägige und mehrtägige Ausflüge

Daten der Schule oder KiTa

Hinweis: Sollten Sie für Ihr Kind mehrere Ausflüge an unterschiedlichen Tagen angeben wollen, können Sie über das  - Symbol bis zu 5 weitere Ausflugsfelder anlegen.

Daten zum Ausflug

Sie können über das + weitere Uploadfelder generieren oder mehrere markierte Dateien in einem Uploadfeld hochladen.

Klassen- und KiTa-Fahrten

Daten der Schule oder KiTa

Daten zur Fahrt

Wichtiger Hinweis!

 

Die Auszahlung erfolgt ausschließlich als Direktzahlung durch das Jobcenter an den Anbieter/Schule. Bitte zahlen Sie diese Leistung nicht selbst, da Ihnen diese grundsätzlich nicht erstattet werden kann.

Sie können über das + weitere Uploadfelder generieren oder mehrere markierte Dateien in einem Uploadfeld hochladen.

Schülerbeförderung

Hinweis:

In der Regel werden Schülerbeförderungskosten vom zuständigen Schulverwaltungsamt übernommen. 

 

Eine Förderung durch das Jobcenter ist nur in Ausnahmefällen möglich, bitte informieren Sie sich vorher unter Link bzw. bei den dort genannten Ansprechpartner*innen.

Daten der Schule

Sie können über das + weitere Uploadfelder generieren oder mehrere markierte Dateien in einem Uploadfeld hochladen.

Soziale und kulturelle Teilhabe
Kosten und Zahlungsweise

Beispiel einmalige Veranstaltung = Freizeiten der Kirche oder der Stadt.

 

Beispiel Mitgliedschaft = Beitrag für eine Vereinsmitgliedschaft oder eine Tanzschule.

Zeitraum der Mitgliedschaft

Hinweis:

 

Bei einmaligen Veranstaltungen entsprechen Beginn und Ende dem Zeitraum der Veranstaltung.

 

Bei regelmäßigen Veranstaltungen bzw. Mitgliedschaften:

 

  • Bei Quartals-, Halbjahres- oder Jahresbeiträgen ist der Beginn der erste Tag des Monats, für den der Beitrag anfällt und das Ende der letzte Tag des Monats für den der Beitrag anfällt.
  • Bei Monatsbeträgen geben Sie nur den Beginn der Mitgliedschaft an. Das Feld für das Ende ist ausgeblendet.

 

 

Sie können über das + weitere Uploadfelder generieren oder mehrere markierte Dateien in einem Uploadfeld hochladen.

Mittagsverpflegung

Hinweis:

 

Sollte Ihr Kind eine Kita, die Schule oder eine Tagespflegeeinrichtung (oft Tagesmutter) besuchen und an der dortigen Mittagsverpflegung teilnehmen, können Sie eine Übernahme der Kosten beantragen.

 

Daten der Schule, Kita oder Tagespflege

Wichtiger Hinweis!

 

Die Auszahlung erfolgt ausschließlich als Direktzahlung durch das Jobcenter an den Anbieter. Bitte zahlen Sie diese Leistung nicht selbst, da Ihnen diese grundsätzlich nicht erstattet werden kann.

Sie können über das + weitere Uploadfelder generieren. Pro Uploadfeld kann nur eine Datei hochgeladen werden.

Schulbedarf

Hinweis

 

Ein Antrag auf Schulbedarfe ist in der Regel nur erforderlich, wenn Sie Wohngeld oder Kinderzuschlag erhalten. 

 

Eine Schulbescheinigung ist nur erforderlich, wenn Ihr Kind neu eingeschult wird oder älter als 14 Jahre ist.

 

Sollten Sie Bürgergeld beziehen und sollte Ihr Kind im schulpflichtigen Alter sein, wird die Pauschale für Schulbedarf i.d.R. automatisch mit Ihren sonstigen Leistungen angewiesen. Die Pauschale für Schulbedarf wird zu 2/3 im August und zu 1/3 im Februar gezahlt.

 

Ob die Zahlung bereits angewiesen ist, können Sie dem Bewilligungsbescheid für die Monate August und Februar entnehmen.

 

Sollten Sie die Zahlung noch nicht erhalten haben, laden Sie hier bitte die Schulbescheinigung des betroffenen Kindes hoch. 

 

 

Sie können über das + weitere Uploadfelder generieren oder mehrere markierte Dateien in einem Uploadfeld hochladen.

Lernförderung

Hinweis

 

Ein Antrag auf Lernförderung erfordert eine Stellungnahme der Schule. Sie können den Vordruck unter folgendem Link herunterladen.

 

Download

 

Sollten Sie die von der Schule ausgefüllte Stellungnahme einreichen wollen, können Sie dies über das Uploadfeld tun. Bitte reichen Sie zusätzlich zur Stellungnahme den aktuellen Notenstand und zwei Angebote für Nachhilfekräfte/-unternehmen ein.

Wichtiger Hinweis!

 

Die Auszahlung erfolgt ausschließlich als Direktzahlung durch das Jobcenter an den Anbieter. Bitte zahlen Sie diese Leistung nicht selbst, da Ihnen diese grundsätzlich nicht erstattet werden kann.

Sie können über das + weitere Uploadfelder generieren oder mehrere markierte Dateien in einem Uploadfeld hochladen.

Sonstige Anliegen im Bereich Bildung und Teilhabe

Sie können über das + weitere Uploadfelder generieren oder mehrere markierte Dateien in einem Uploadfeld hochladen.



Unsichtbare Workflowfelder
Abschluss

Nach einem Klick auf Absenden wird der Vorgang an die zuständige Stelle übermittelt.

 

Sollten Sie eine Kopie der von Ihnen übermittelten Daten wünschen, können Sie dies nachfolgend auswählen.

 

Für die Übermittlung per E-Mail wird die E-Mail Adresse verwendet, die Sie zu Beginn für sich bzw. d*ie Betroffene*n (soweit das Anliegen nicht Sie selbst betraf) angegeben haben. Sollten Sie keine Adresse angegeben haben, steht Ihnen die zuvor genannte Option nicht zur Auswahl.

 

Informationen zum Sozialdatenschutz

Der Schutz Ihrer personenbezogenen Daten ist uns wichtig, deshalb erfolgt die Verarbeitung von personenbezogenen Daten im Einklang mit den gesetzlichen Bestimmungen, insbesondere mit den Regelungen der Datenschutzgrundverordnung der Europäischen Union (DSGVO) und des Sozialgesetzbuches. Informationen zur Datenerhebung nach Art. 13 und 14 Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) finden Sie unter:

https://www.ingolstadt.de/Leben/Arbeit-Jobcenter/Arbeitsuchend/

 

 

Das Absenden Ihres Antrags kann einige Sekunden dauern. Bitte warten Sie nach dem Senden auf den Wechsel zur Abschlussseite.

 


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