Auskunft aus dem Altlastenkataster beantragen
Informationen über Altlasten und altlastverdächtige Flächen gelten in der Regel als personenbezogene Daten und unterliegen damit den datenschutzrechtlichen Bestimmungen. Auskünfte können daher regelmäßig nur den Grundstückseigentümern und den von diesen bevollmächtigten Personen erteilt werden.
Bitte halten Sie, wenn möglich, folgende Unterlagen bereit:
- Eigentümer: Eigentumsnachweis (Eigentumserklärung oder Kopie Grundbuchauszug)
- für Nicht-Eigentümer: Vollmacht oder Einverständniserklärung des Grundstückseigentümers (bei Nicht-Vorlage, muss die Behörde den Eigentümer anhören)
- Flurkartenauszug oder Lageplan
Für den Antrag müssen Sie folgende Dokumente hochladen:
Nach dem Absenden des Antrags haben Sie die Möglichkeit, eine Kopie für Ihre Unterlagen herunterzuladen. Die Bearbeitung des Antrags kann bis zu vier Wochen beanspruchen. Nach der Bearbeitung des Antrags erhalten Sie die Auskunft aus dem Altlastenkataster über die von Ihnen gewählte Versandsart.
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