Parkerleich­terungen für Handwerksbetriebe

 

Antrag auf Ausnahmegenehmigung nach § 46 Abs. 1 StVO

Für die Bearbeitung ist es erforderlich, dass Sie folgende Unterlagen bereithalten und hochladen:

  • Nachfolgender Tätigkeitsbericht, aus dem hervorgehen muss, welche handwerklichen Tätigkeiten verrichtet und welche Werkzeuge/Materialien hierfür regelmäßig transportiert/benötigt werden
  • Gewerbeanmeldung
  • Handwerkskarte bzw. Eintrag Handwerksrolle
  • Fahrzeugschein (Zulassungsbescheinigung Teil 1)
  • ggf. Halterbestätigung bei privat zugelassenen Fahrzeugen

Bitte beachten Sie folgende Hinweise:

  • für reine Lade- und Liefertätigkeiten werden keine Ausnahmegenehmigung ausgestellt
  • bei einer Umschreibung des Parkausweises wird der zu ändernde Parkausweis eingezogen und ist daher zwingend im Original vorzulegen
  • für Klein- und Kleinstfahrzeuge bzw. Limousinen werden aufgrund der geringen Zulade Kapazität grundstätzlich keine Ausnahmegenehmigungen ausgestellt
  • für eine sachgerechte Beurteilung wären Fotos vom Fahrzeug sowie den darin mitgeführten Gegenständen hilfreich

Sie können sich für dieses Formular mit dem Bürgerkonto (Bürgerkonto Login) oder Elster-Unternehmenszertifikat anmelden. Dabei werden Ihre Daten automatisch aus dem Bürgerkonto in das Formular gefüllt. Bei Anmeldung mit dem neuen Personalausweis oder einem Softwarezertifikat gilt das Formular dann auch als rechtsgültig unterschrieben. 

 

Andernfalls können Sie das Formular hier ausfüllen (weiter ohne Login) und anschließend ausdrucken, um es zu unterschreiben und in Papierform einzusenden oder abzugeben. 

Parkerleich­terungen für Handwerksbetriebe

 

Antrag auf Ausnahmegenehmigung nach § 46 Abs. 1 StVO

Enthält das Vertrauensnivau auf dessen Grundlage die Authentifizierung stattgefunden hat. Wird unter anderem genutzt um die Fieldsets mit den Bürgerkontodaten entsprechend zu kennzeichnen und dem Sachbearbeiter das zu grunde liegende Vertrauensnivau auf einen Blick anzuzeigen

Antragstellende Person
Id für den Versand von Nachrichten an einen Postkorb-Webservice.

Je Parkausweis können bis zu 3 Kennzeichen wahlweise angegeben werden:

Für Umschreibung/Änderung fällt eine Gebühr in Höhe von 15 Euro je Parkausweis an.

Für die Bearbeitung ist es erforderlich, dass Sie folgende Unterlagen beilegen bzw. ausfüllen:

Bei der Angabe von mehreren Kennzeichen sind auch pro Kennzeichen der jeweilige Fahrzeugschein hochzuladen. 

Elektronische Unterschrift der vertretungsberechtigten Person

 

Eine händische Unterschrift ist nicht erforderlich. 

Bei Rückfragen steht Ihnen das
Amt für Verkehrsmanagement und Geoinformation zur Verfügung unter

Telefon 0841 305-2333 und -2334 bzw. per

E-Mail bewohnerparken@ingolstadt.de

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