Fragebogen zum Antrag auf Genehmigung nach § 58 Wasserhaushaltsgesetz (WHG) i. V. m. Anhang 50 der Abwasserverordnung für das Einleiten von amalgamhaltigem Abwasser aus Zahnarztpraxen und Zahnkliniken in eine Sammelkanalisation

Ergänzend zum Sammelantrag der Bayer. Landeszahnärztekammer vom 26. Januar 1990 auf widerrufliche Genehmigung der Abwassereinleitung in eine Sammelkanalisation nach § 58 Wasserhaushaltsgesetz (WHG) teile ich mit:

Praxis/Klinik

Anschrift der Praxis/Klinik

Behandlungsplatz

(Nur Ausfüllen, wenn in der Behandlungseinheit ein Amalgamabscheider eingebaut ist.)

(Nur Ausfüllen, wenn in der Behandlungseinheit ein Amalgamabscheider eingebaut ist.)

(Nur Ausfüllen, wenn in der Behandlungseinheit ein Amalgamabscheider eingebaut ist.)

(Nur Ausfüllen, wenn in der Behandlungseinheit ein Amalgamabscheider eingebaut ist.)

(Nur Ausfüllen, wenn in der Behandlungseinheit ein Amalgamabscheider eingebaut ist.)

(Nur Ausfüllen, wenn in der Behandlungseinheit ein Amalgamabscheider eingebaut ist.)

(Nur Ausfüllen, wenn in der Behandlungseinheit ein Amalgamabscheider eingebaut ist.)

(Nur Ausfüllen, wenn in der Behandlungseinheit ein Amalgamabscheider eingebaut ist.)

(Nur Ausfüllen, wenn in der Behandlungseinheit ein Amalgamabscheider eingebaut ist.)

Zentraler Amalgamabscheider

Benötigte Dokumente

Für den Antrag müssen Sie folgende Dokumente hochladen: 

Je Behandlungsplatz bzw. Amagalabschneider. Mit einem Klick auf "weitere hinzufügen" können weitere Dateien angehängt werden. 

Möchten Sie uns noch etwas mitteilen?

Für Auskünfte und Fragen stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung:

Telefon 0841 305-2575, E-Mail umweltamt.gewaesserschutz@ingolstadt.de

Stadt Ingolstadt - Umweltamt – Untere Wasserrechtsbehörde
Rathausplatz 9, 85049 Ingolstadt

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