Baumaßnahme auf öffentlichen Verkehrsflächen

Antrag gemäß § 45 Abs. 6 StVO

Der/die unten genannte Antragsteller/in plant Arbeiten im Straßenraum/ Straßenbauarbeiten. Zur Sicherung der Arbeitsstellen (Arbeitsbereich) sowie zur Sicherung und Ordnung des Verkehrs (Verkehrsbereich) wird deshalb eine verkehrsrechtliche Anordnung beantragt (§ 45 Abs. 6 StVO). Der Antrag muss min. 4 Wochen vor Beginn der Maßnahme bei der Verkehrsbehörde eingehen. Bei verspätetem Eingang des Antrages kann keine rechtzeitige verkehrsrechtliche 
Anordnung erfolgen. Ein unvollständig ausgefüllter Antrag kann von der Stadt Ingolstadt nicht bearbeitet werden.

Amt für Verkehrsmanagement und Geoinformation
Spitalstr. 3
85049 Ingolstadt
E-Mail:
Baustellen_vmg@ingolstadt.de

Tiefbauamt
Spitalstr. 3
85049 Ingolstadt
E-Mail:
bauanzeigen.tiefbauamt@ingolstadt.de

Sie können sich für dieses Formular mit dem Bürgerkonto (Bürgerkonto Login) oder Elster-Unternehmenszertifikat anmelden. Dabei werden Ihre Daten automatisch aus dem Bürger- oder Unternehmenskonto in das Formular gefüllt. Bei Anmeldung mit dem neuen Personalausweis oder einem Softwarezertifikat gilt das Formular dann auch als rechtsgültig unterschrieben. 

 

Andernfalls können Sie das Formular hier ausfüllen (weiter ohne Login) und anschließend ausdrucken, um es zu unterschreiben und in Papierform einzusenden oder abzugeben. 

2. Ihre Daten (Antragsteller)

Der Antragsteller ist Kostenträger für die verkehrsrechtliche Anordnung. 

Enthält das Vertrauensnivau auf dessen Grundlage die Authentifizierung stattgefunden hat. Wird unter anderem genutzt um die Fieldsets mit den Bürgerkontodaten entsprechend zu kennzeichnen und dem Sachbearbeiter das zu grunde liegende Vertrauensnivau auf einen Blick anzuzeigen

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2.1 Verantwortlicher für die Verkehrssicherung

Bauleiter

Bauleiter

Bauleiter

Die Abtretungserklärung können Sie hier herunterladen. Bitte laden Sie dieses Dokument ausgefüllt und unterschrieben bei Uploadfeld hoch.


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2.2 Daten des Auftraggebers

3. Angaben zur Arbeitsstelle

Verantwortlicher für Lichtsignalanlage

Welche Fläche wird für die Sondernutzung benötigt?

Fahrbahn

Gehweg

Radweg

Parkflächen

Grünstreifen

Fußgängerzone

4. Dauer der Maßnahme (Bearbeitungszeit 4 Wochen)

Bei der Bearbeitung für Maßnahmen die über Störung laufen, fallen erhöhte Gebühren an!

5. Haltverbote

Zeitraum des Haltverbots

- Die Aufstellung der Haltverbote (wirksam nach 96 Stunden) darf erst nach Erhalt der Verkehrsrechtlichen Anordnung erfolgen.
- Der Antragsteller kann bei tatsächlicher oder rechtlicher Änderung der Straßenverhältnisse sowie bei Nichtinanspruchnahme bzw. Widerruf der verkehrsrechtlichen Anordnung keinen Ersatzanspruch geltend machen.
- Ohne eine Verkehrsrechtliche Anordnung begonnene Arbeiten werden polizeilich eingestellt und als Ordnungswidrigkeit geahndet!
- Die geleisteten Angaben werden für die Bearbeitung/Überwachung der Aufgrabung/Sondernutzung benötigt und elektronisch gespeichert
- Alle Schäden, Unfälle und Schadensersatzansprüche Dritter, die sich bei Inanspruchnahme der Verkehrsrechtlichen Anordnung ergeben können, gehen zu Lasten des Antragstellers/Bauleiter.

6. Upload

Für die Bearbeitung von eingehenden Anträgen, sowie deren Anhörung benötigen wir eine Vorlaufzeit von mindestens 4 Wochen. Bei schwierigeren Maßnahmen kann sich die Frist verlängern.

Elektronische Unterschrift der vertretungsberechtigten Person

 

Eine händische Unterschrift ist nicht erforderlich. 

Bei Rückfragen steht Ihnen das
Amt für Verkehrsmanagement und Geoinformation zur Verfügung unter

Telefon 0841 305-2337 und -2338 bzw. per

E-Mail baustellen_vmg@ingolstadt.de

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