Erteilung eines SEPA-Lastschriftmandats für wiederkehrende Zahlungen (Gemeindesteuern)

Sie können sich für dieses Formular mit dem Bürgerkonto (Bürgerkonto Login) oder Elster-Unternehmenszertifikat anmelden. Dabei werden Ihre Daten automatisch aus dem Bürgerkonto in das Formular gefüllt. Bei Anmeldung mit dem neuen Personalausweis oder einem Softwarezertifikat gilt das Formular dann auch als rechtsgültig unterschrieben. 

 

Andernfalls können Sie das Formular hier ausfüllen (weiter ohne Login) und anschließend ausdrucken, um es zu unterschreiben und in Papierform einzusenden oder abzugeben. 

Gläubiger-Identifikationsnummer: DE1692700000015589

Enthält das Vertrauensnivau auf dessen Grundlage die Authentifizierung stattgefunden hat. Wird unter anderem genutzt um die Fieldsets mit den Bürgerkontodaten entsprechend zu kennzeichnen und dem Sachbearbeiter das zu grunde liegende Vertrauensnivau auf einen Blick anzuzeigen

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Antragstellende Person

Wie möchten Sie den Antrag stellen?

Hinweis: Das SEPA-Mandat ist nicht für einmalige Abbuchungen vorgesehen. 

Zahlweise: grundsätzlich ¼ jährlich (15.02., 15.05., 16.08., 15.11.) falls jährliche Zahlweise zum 01.07. eines jeden Jahres gewünscht wird, bitte ankreuzen:

Kontoinhaber

Ihre persönlichen Daten

Organisationsbezogene Daten

Angaben zum Steuerpflichtigen

Ihre persönlichen Daten

Die Finanzadresse finden Sie auf Ihren Bescheid. Bei der Grundsteuer bitte alle Objekte angeben, für die diese Bankverbindung gelten soll. 

Organisationsbezogene Daten

Die Finanzadresse finden Sie auf Ihren Bescheid. Bei der Grundsteuer bitte alle Objekte angeben, für die diese Bankverbindung gelten soll. 

Angaben zum Steuerpflichtigen

Ihre persönlichen Daten

Die Finanzadresse finden Sie auf Ihren Bescheid. Bei der Grundsteuer bitte alle Objekte angeben, für die diese Bankverbindung gelten soll. 

Organisationsbezogene Daten

Die Finanzadresse finden Sie auf Ihren Bescheid. Bei der Grundsteuer bitte alle Objekte angeben, für die diese Bankverbindung gelten soll. 

Ihre persönlichen Daten

SEPA-Lastschriftmandat für wiederkehrende Zahlungen

Hinweis: Ich kann innerhalb von acht Wochen, beginnend mit dem Belastungsdatum, die Erstattung des belasteten Betrages verlangen. Es gelten dabei die mit meinem Kreditinstitut vereinbarten Bedingungen. Ihre Mandatsreferenznummer wird Ihnen separat mitgeteilt.

Wichtige Hinweise:

  1. Ihre Bank wird bei fehlender Deckung die Lastschrift zurückfordern. Die anfallende Bankgebühr müssen Sie tragen.
  2. Gebühren, die der Stadt bei unberechtigtem Widerspruch gegen die Einziehung entstehen, müssen Sie erstatten.
  3. Abbuchungen von einem Sparkonto sind nicht möglich.
  4. Bitte teilen Sie Änderungen Ihres Kontos rechtzeitig mit.
  5. Ihre Daten werden in einer EDV-Anlage gespeichert und verarbeitet, soweit dies zum Einzug notwendig ist.

Ihre Daten werden zum Zweck der Durchführung des SEPA-Lastschriftverfahrens für Forderungen der Stadt Ingolstadt verarbeitet. Rechtsgrundlage ist die von uns von Ihnen erteilte Einwilligung nach Art. 6 Abs. 1 Buchst. a) DSGVO, die Sie hiermit erteilen. Die Erteilung dieser Einwilligung ist freiwillig. Diese Einwilligung können Sie jederzeit widerrufen. Bitte beachten Sie, dass der Widerruf Ihrer Einwilligung nur für die Zukunft gilt. Die Daten werden im Lastschriftverfahren an das von Ihnen angegebene Bankinstitut übermittelt. Weiterführende Hinweise zum Datenschutz finden Sie unter www.ingolstadt.de/datenschutz unter dem Punkt Datenschutzerklärung.

Elektronische Unterschrift der vertretungsberechtigten Person

 

Eine händische Unterschrift ist nicht erforderlich. 

Nach einem Klick auf "zum Herunterladen" können Sie das Formular abspeichern.
Bitte schicken Sie es uns unterschrieben an folgende Adresse:
 

Stadt Ingolstadt

Kämmerei

Münchener Straße 94

85051 Ingolstadt
 

oder per E-Mail an:
 

gemeindesteuern@ingolstadt.de

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