Grundsteuer Änderung

Information

Hier können Sie

- einen Antrag auf Jahreszahlung stellen
- einen Antrag auf Rücknahme der Jahreszahlung stellen
- eine Vollmacht übermitteln
- einen Umzug mitteilen
 

Halten Sie bereit:
- aktuellen Grundsteuerbescheid


Wenn Sie den Antrag für eine andere Person stellen und der Stadtkämmerei noch keine Vollmacht vorliegt, kreuzen Sie bitte oben den Punkt "Vollmacht vorlegen" an.

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Ihre Finanzadresse finden Sie rechts eingerahmt auf Ihrem Grundsteuerbescheid


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Jahreszahlung beantragen

Die jährliche Zahlweise ist grundsätzlich erst ab dem Folgejahr möglich. Der jährliche Fälligkeitstermin ist der 01.07. eines jeden Jahres. 

Jahreszahlung zurücknehmen

Die ¼ jährliche Zahlweise ist grundsätzlich erst ab dem Folgejahr möglich. Die ¼ jährlichen  Fälligkeitstermine sind am 15.02., 15.05., 16.08. und 15.11. eines jeden Jahres.

Vollmacht erteilen

Die Vollmacht wird nicht akzeptiert, wenn der Gültigkeitszeitraum überschritten ist und der Zusatz “Vertretung gegenüber Behörden” fehlt.

Für Auskünfte und Fragen stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung unter

Telefon 0841 305-1370

 

Stadt Ingolstadt - Kämmerei

Münchener Straße 94, 85051 Ingolstadt

Mail: grundsteuer@ingolstadt.de

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