Interessenbekundung für das Grundstück Fl. Nr. 187/2 Gemarkung Zuchering im Gebiet des Bebauungsplans Nr. 932, Zuchering-Donauäcker

Eigenerklärung der Bieterinnen und Bieter im Interessenbekundungsverfahren für das Grundstück Fl. Nr. 187/2 Gemarkung Zuchering im Gebiet des Bebauungsplanes Nr. 932, Zuchering-Donauäcker.

1. Angaben Bieter/in

 

Name des Bieters/Name der Bieterin

Angabe zu Insolvenzverfahren und Liquidation

2. Angaben zur Leistungsfähigkeit zur Umsetzung eines Bauvorhabens

Vergleichbares Referenzprojekt

 

 

Ort und Lage

Ausführungszeitraum

3. Zwingend einzuhaltende Grundbedingungen

•    Im Entwicklungskonzept und bei Bauausführung sind Pflegeplätze (voll- und/oder teilstationär) vorzusehen und zu realisieren.
 

•    Der Käufer ist zur Umsetzung des im Vergabeverfahren eingereichten Konzepts verpflichtet.

 

•    Die Bindungsdauer für das Grundstück beträgt 40 Jahre ab Erstbezug. 
 

•    Die Wohnungen dürfen nur an folgende Personengruppen vergeben werden: Senioren (ab 65 Jahren) bzw. Inhaber/Inhaberinnen eines Rentenausweises, Leistungsempfänger der Pflegestufe I-V. Bei gemeinsam einziehenden Paaren muss mindestens ein Partner die zuvor genannten Voraussetzungen erfüllen. Wohnungssuchende haben gegenüber der Stadt Ingolstadt einen Nachweis zur Erfüllung der Kriterien zu erbringen. Ausnahmen bedürfen der Zustimmung der Stadt Ingolstadt.
 

•    Die Wohnungen dürfen während der Bindungsdauer nicht ohne Zustimmung der Stadt Ingolstadt (Liegenschaftsamt) verkauft werden. Der Veräußerung steht die Belastung mit dinglichen Nutzungsrechten wie z. B. Nießbrauch, Erbbaurecht gleich.
 

•    Die Seniorenwohnanlage ist innerhalb von fünf Jahren ab Vertragsabschluss bezugsfertig zu errichten (Bauverpflichtung).
 

•    Alle Bindungen und Verpflichtungen müssen im Falle der Zustimmung zum Weiterverkauf des Objekts an die/den Erwerber/-in formgerecht weitergegeben werden.

 

•    Der Kaufpreis ist innerhalb von vier Wochen ab Beurkundung des Kaufvertrags zur Zahlung fällig. Erschließungskosten sind im Kaufpreis nicht enthalten.
 

•    Der Käufer verpflichtet sich, innerhalb von sechs Monaten nach Beurkundung für das vorgesehene Bauvorhaben bei der zuständigen Baubehörde der Stadt Ingolstadt einen vollständigen Bauantrag entsprechend den Festsetzungen des Bebauungsplanes einzureichen. Der Verkäufer verpflichtet sich somit alles zu tun, was einem „sorgfältigen Bauherrn“ bei der Planeinreichung obliegt.

 

•    Die Stadt Ingolstadt behält sich das Recht vor, vom Kaufvertrag durch einseitige, spätestens zwölf Wochen nach Ablauf der obigen Frist abzugebende Erklärung zurückzutreten, wenn der Käufer nicht innerhalb von sechs Monaten nach Vertragsschluss die zur Erlangung der Baugenehmigung oder der ersten Teilbaugenehmigung erforderlichen Handlungen durchgeführt hat.

 

•    Die Stadt Ingolstadt behält sich das Recht zum Wiederkauf des Grundstücks innerhalb von zwölf Wochen nach Ablauf der Fünfjahresfrist der Bauverpflichtung vor, wenn die Bauverpflichtung nicht eingehalten wird und/oder wenn das Grundstück innerhalb der vorgenannten Frist ganz oder teilweise unbebaut veräußert wird.

 

•    Sollte der Käufer wesentlich vom eingereichten Konzept abweichen oder konkrete Verpflichtungsgrundsätze nicht wie gefordert einhalten, so ist vom Käufer eine Vertragsstrafe in Höhe von 15 v. H. der Kaufpreissumme zu zahlen.

 

•    Finanzierungspfandrechten des Käufers wird der Vorrang vor der Vormerkung zur Sicherung des voreingeräumten Rückübertragungsrechts nur bis zu 80% der Investitionssumme (= Grundstückskosten zzgl. Baukosten) zugestimmt. Der Stadt Ingolstadt ist eine Bestätigung des Gläubigers vorzulegen, dass das zugrundeliegende Darlehen nur zum Zwecke des Erwerbs des Vertragsbesitzes und der Errichtung der darauf geplanten Gebäulichkeiten ausgezahlt wird.

 

•    Auf dem Vertragsgrundstück dürfen Mobilfunk und sonstige Sendeanlagen nur mit Zustimmung der Stadt Ingolstadt errichtet werden.

 

•    Die Stadt Ingolstadt sichert keine besonderen Eigenschaften der verkauften Sache zu und schließt die Haftung für Sachmängel jeglicher Art aus.
 
•    Der Stadt Ingolstadt sind keine Schadstoffbelastungen für das Vertragsgrundstück bekannt. Führt der Käufer innerhalb von sechs Monaten eine Bodenuntersuchung durch und führt diese zum Ergebnis, dass auf dem Vertragsgrundstück Altlasten vorhanden sind, die die Bebaubarkeit erschweren oder verhindern, steht ihm innerhalb von zwölf Wochen nach dem Vorliegen des Untersuchungsergebnisses ein Rücktrittsrecht vom Kaufvertrag zu.
 

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