*Öffentliche Tätigkeit
Die Trinkwasserbereitstellung für einen unbestimmten, wechselnden und nicht durch persönliche Beziehungen mit der bereitstellenden Person verbundenen Personenkreis.
*im selben Gebäude betrieben wie eine e-Anlage (Gebäudewasserversorgungsanlage)
(z.B. Wasserzweckverband Musterhausen, Wassergemeinschaft Muster, Eigenversorgung Musterperson)
Hinweis:
Ordnungswidrig im Sinne § 73 Abs. 1a Nr. 24 IfSG handelt, wer entgegen § 11 Abs. 1 TrinkwV eine Anzeige nicht, nicht richtig, nicht vollständig oder nicht rechtzeitig erstattet.
Begriffsbestimmung: Gewerblich
Die unmittelbare oder mittelbare, zielgerichtete Trinkwasserbereitstellung im Rahmen einer Vermietung oder einer selbstständigen, regelmäßigen und in Gewinnerzielungsabsicht ausgeübten Tätigkeit.
Öffentlich
(z. B. Wohnmobil, Reisebus, Verkaufsstand, Festzelt, Kreuzfahrtschiff)
Ordnungswidrig im Sinne § 73 Abs. 1a Nr. 24 IfSG handelt, wer entgegen § 11 Abs. 2 Satz 1 - 3 TrinkwV eine Anzeige nicht, nicht richtig, nicht vollständig oder nicht rechtzeitig erstattet.
(z. B. Rathaus, Realschule am Dom, Kindergarten Zwergmaus, Krankenhaus Schwabing, Schwimmbad, Pflegeheim Haus Abendsonne)
(z. B. Verteilungsnetz Oktoberfest, mobiles Verteilungsnetz Jahrmarkt, Notversorgungsleitung)
Ordnungswidrig im Sinne § 73 Abs. 1a Nr. 24 IfSG handelt, wer entgegen § 11 Abs. 3 TrinkwV eine Anzeige nicht, nicht richtig, nicht vollständig oder nicht rechtzeitig erstattet.
(z. B. Regenwasserzisterne, Brauchwasserbrunnen, Hausbrunnen)
Ordnungswidrig im Sinne § 73 Abs. 1a Nr. 24 IfSG handelt,
- wer entgegen § 12 Abs. 1 TrinkwV eine Anzeige nicht, nicht richtig, nicht vollständig oder nicht rechtzeitig erstattet,
- wer entgegen § 13 Abs. 3 TrinkwV eine Wasserversorgungsanlage mit einer Nichttrinkwasseranlage verbindet, obwohl die Wasserversorgungsanlage nicht mit einer Sicherungseinrichtung ausgestattet ist, die den allgemein anerkannten regeln der Technik entspricht.
- wer entgegen § 13 Abs. 4 TrinkwV nicht sicherstellt, dass eine Leitung oder eine Stelle zur Entnahme von Wasser gekennzeichnet ist oder eine Stelle zur Entnahme von Wasser gesichert ist.