Anzeige einer Tierausstellung/Tierbörse/Tierprüfung

Nach § 4 der Verordnung zum Schutz gegen Tollwut v. 11.04.2001 (BGBI. I S. 598) Veranstaltungen mit Hunden und Katzen mindestens 8 wochen vorher anzuzeigen. 

Ort und Dauer der Veranstaltung

Veranstaltungsort

Die Anlieferung der Ausstellungstiere findet statt

Die Ausstellung ist für Besucher geöffnet:

Für die Veranstaltung verantwortliche Person(en):

Für Auskünfte und Fragen stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung:

Telefon 0841 305-1490, E-Mail: veterinaerwesen@ingolstadt.de

 

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