Anzeige einer Tierausstellung/Tierbörse/Tierprüfung
Nach § 4 der Verordnung zum Schutz gegen Tollwut v. 11.04.2001 (BGBI. I S. 598) Veranstaltungen mit Hunden und Katzen mindestens 8 wochen vorher anzuzeigen.
Ort und Dauer der Veranstaltung
Die Anlieferung der Ausstellungstiere findet statt
Die Ausstellung ist für Besucher geöffnet:
Für die Veranstaltung verantwortliche Person(en):