Baumbestandserklärung

gem. Art. 5 der Bayerischen Bauordnung (BayBo) i.V.m. § 2 Abs. 1 Ziff. 10 u. Abs. 3 der Bauvorlagenverordnung (BauVorlV) und der Verordnung der Stadt Ingolstadt über den Schutz des Baumbestandes v. 22.12.1998

Antragsteller

1. Plandarstellung

2. Eines gesonderten Baumbestandsplanes bedarf es nicht, wenn ein entsprechender Freiflächengestaltungsplan mit integriertem Baumbestandsplan 3-fach vorgelegt wird. Auch hier gilt die Plandarstellung gem. o. a. Ziffer.

3. Die Bepflanzungspläne sind wie die anderen Bauvorlagen vom Bauherrn und Planfertiger zu unterschreiben. Eine Beteiligung der Nachbarn ist nicht erforderlich.

all fields marked with a (*) are required and must be filled out