Sie können diesen Antrag nur stellen, wenn sich die geförderte Wohnung in Ingolstadt befindet. Handelt es sich bei der angegebenen Adresse nicht um die geförderte Wohnung, wählen Sie bitte "Nein" aus. Sie können die Adresse der geförderten Wohnung anschließend eingeben.
Kontaktdaten
Falls Sie ein EOF-Aktenzeichen haben, können Sie dies hier angeben. Damit helfen Sie uns, ihr Anliegen schneller zuzuordnen. Das EOF-Aktenzeichen finden Sie in allen unseren Schreiben unter "Unser Zeichen".
Bitte geben Sie alle zutreffenden Einkommensarten an. Erhalten Sie:
Zu den anderen Einkommensarten gehören unter anderem Einkommen aus selbständiger Tätigkeit, BAföG, Jugendhilfe, Mutterschaftsgeld, Kapitalerträge, Einkommen aus Vermietung und Verpachtung.
Bestimmte Ausgaben können unter Umständen berücksichtigt werden, um ggf. eine höhere Förderung zu erhalten. Beantworten Sie dazu bitte folgende Fragen:
Spiel-, Essens- und Getränkegeld können nicht berücksichtigt werden.
Bitte folgende Dokumente hochladen. Sie können zu jedem Nachweis mehrere Dateien hochladen.
Im Online-Verfahren ist eine Identifizierung notwendig. Bitte laden Sie daher Ihren Personalausweis, Reisepass oder Aufenthaltstitel hoch (schwarz-weiß ist ausreichend).
Bitte laden Sie den unterschriebenen Mietvertrag der geförderten Wohnung oder bei Wiederholungsantrag die aktuelle Mietbescheinigung (erhalten Sie von Ihrem Vermieter auf Anfrage) hoch.
Bitte laden Sie den Mietvertrag der geförderten Wohnung und ggf. das Schreiben der letzten Mieterhöhung hoch.
Bitte laden Sie den Mutterpass oder eine ärztliche Bestätigung hoch.
Bitte laden Sie den Schwerbehindertenausweis (Vorder- und Rückseite) oder den Feststellungsbescheid vom Versorgungsamt (alle Seiten) hoch.
Als Lohn-/ Gehaltsnachweise können Sie entweder Lohn-/ Gehaltsabrechnungen der letzten 12 Monate oder eine vom Arbeitgeber ausgefüllte Verdienstbescheinigung hochladen. Ein Ausdruck der elektronischen Lohnsteuerbescheinigung ist nicht ausreichend. Falls die Arbeit oder Ausbildung erst innerhalb der letzten 12 Monate begonnen wurde, benötigen wir zusätzlich den Arbeits-/Ausbildungsvertrag.
Als Lohn-/ Gehaltsnachweise können Sie entweder Lohn-/ Gehaltsabrechnungen der letzten 3 Monate oder eine vom Arbeitgeber ausgefüllte Verdienstbescheinigung hochladen. Ein Ausdruck der elektronischen Lohnsteuerbescheinigung ist nicht ausreichend. Falls die Arbeit oder Ausbildung erst innerhalb der letzten 12 Monate begonnen wurde, benötigen wir zusätzlich den Arbeits-/Ausbildungsvertrag.
Als Nachweis für Minijob können Sie entweder Lohn-/ Gehaltsabrechnungen der letzten 12 Monate oder eine vom Arbeitgeber ausgefüllte Verdienstbescheinigung hochladen. Ein Ausdruck der elektronischen Lohnsteuerbescheinigung ist nicht ausreichend. Falls der Minijob erst innerhalb der letzten 12 Monate begonnen wurde, benötigen wir zusätzlich den Arbeitsvertrag.
Als Nachweis für Minijob können Sie entweder Lohn-/ Gehaltsabrechnungen der letzten 3 Monate oder eine vom Arbeitgeber ausgefüllte Verdienstbescheinigung hochladen. Ein Ausdruck der elektronischen Lohnsteuerbescheinigung ist nicht ausreichend. Falls der Minijob erst innerhalb der letzten 12 Monate begonnen wurde, benötigen wir zusätzlich den Arbeitsvertrag.
Bitte laden Sie einen aktuellen Pensionsbescheid hoch.
Bitte laden Sie die aktuellen Rentenbescheide hoch. Hierbei sind alle von Ihnen bezogenen Renten (z.B. Altersrente, Betriebsrente, Witwenrente, Erwerbsunfähigkeitsrente, ausländische Renten) nachzuweisen.
Bitte laden Sie den aktuellen Bürgergeld-Bescheid hoch. Wir benötigen alle Seiten inklusive Berechnung.
Bitte laden Sie den aktuellen Arbeitslosengeld-Bescheid hoch. Wir benötigen alle Seiten inklusive Berechnung.
Bitte laden Sie den aktuellen Bescheid hoch. Wir benötigen alle Seiten inklusive Berechnung.
Bitte laden Sie den aktuellen Elterngeld-Bescheid hoch. Wir benötigen alle Seiten inklusive Berechnung.
Bitte laden Sie den aktuellen Bescheid von der Krankenkasse hoch.
Bitte laden Sie eines der folgenden Dokumente hoch: Bescheid über Unterhaltsvorschuss oder Kontoauszüge/Quittungen der letzten 6 Monate oder den Steuerbescheid des letzten Kalenderjahres.
Sie haben angegeben, dass Sie kein Einkommen haben. Bitte laden Sie eine kurze Stellungnahme, wie Sie Ihren Lebensunterhalt bestreiten hoch. Bitte laden Sie für Schüler über 18 Jahre und Studierende eine Schulbesuchsbescheinigung oder Immatrikulationsbescheinigung hoch.
Bitte laden Sie den Steuerbescheid des letzten Kalenderjahres hoch.
Bitte laden Sie einen der folgenden Nachweise hoch: - Steuerbescheid des letzten Kalenderjahres oder - Rechnungen über Kinderbetreuungskosten oder - Vertrag mit der Kindertagesstätte in dem die monatlichen Kosten angegeben sind.
Bitte laden Sie Zahlungsnachweise (z.B. Kontoauszüge) der letzten 12 Monate und eines der folgenden Dokumente hoch: - Steuerbescheid des letzten Kalenderjahres oder - notariell beurkundete Unterhaltsvereinbarung oder - Unterhaltstitel (z.B. Gerichtsurteil) oder - Unterhaltsbescheid
Bitte laden Sie Zahlungsnachweise (z.B. Kontoauszüge) der letzten 6 Monate und eines der folgenden Dokumente hoch: - Steuerbescheid des letzten Kalenderjahres oder - notariell beurkundete Unterhaltsvereinbarung oder - Unterhaltstitel (z.B. Gerichtsurteil) oder - Unterhaltsbescheid
Wenn Sie in einer Wohngemeinschaft leben, in der jede Person einen eigenen Mietvertrag hat, wählen Sie bitte "nein" aus.
Die EOF wird monatlich im Voraus ausgezahlt. Für die Zahlung wird Ihre Bankverbindung benötigt.
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