Antrag auf Ausnahmegenehmigung nach § 46 Abs. 1 StVO zum Einrichten einer Haltverbotszone für Umzüge, Anlieferungen usw. 

Sie können sich für dieses Formular mit dem Bürgerkonto (Bürgerkonto Login) oder Elster-Unternehmenszertifikat anmelden. Dabei werden Ihre Daten automatisch aus dem Bürgerkonto in das Formular gefüllt. Bei Anmeldung mit dem neuen Personalausweis oder einem Softwarezertifikat gilt das Formular dann auch als rechtsgültig unterschrieben. 

 

Andernfalls können Sie das Formular hier ausfüllen (weiter ohne Login) und anschließend ausdrucken, um es zu unterschreiben und in Papierform einzusenden oder abzugeben. 

Antrag auf Ausnahmegenehmigung nach § 46 Abs. 1 StVO zum Einrichten einer Haltverbotszone für Umzüge, Anlieferungen usw. 

Enthält das Vertrauensnivau auf dessen Grundlage die Authentifizierung stattgefunden hat. Wird unter anderem genutzt um die Fieldsets mit den Bürgerkontodaten entsprechend zu kennzeichnen und dem Sachbearbeiter das zu grunde liegende Vertrauensnivau auf einen Blick anzuzeigen

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Antragsteller

Ort der Haltverbots-Aufstellung (genaue Lage, Straße + Haus-Nr.)

Dieser Antrag ist mindestens 7 Arbeitstage vor Arbeitsbeginn zu stellen. Die Haltverbote müssen mindestens 4 Tage vor Beginn der Arbeiten fachgerecht mit Vorankündigung aufgestellt werden. Nur so können die Parkverbote gegenüber anderen Verkehrsteilnehmern auch durchgesetzt werden. 

 

Vorübergehende Haltverbote auf öffentlichem Verkehrsgrund dürfen erst dann errichtet werden, nachdem von der zuständigen Straßenverkehrsbehörde die hierfür zwingend erforderliche Genehmigung erteilt wurde. Liegt diese Genehmigung beim Aufstellen der Haltverbotsschilder nicht vor, stellt dies eine Ordnungswidrigkeit nach § 49 der Straßenverkehrsordnung (StVO) dar, die mit einem Bußgeld geahndet werden kann. Alle Schäden, Unfälle und Schadensersatzansprüche Dritter, die sich bei Inanspruchnahme der Erlaubnis ergeben können, gehen zu Lasten des Erlaubnisnehmers. Der Erlaubnisnehmer kann bei tatsächlicher oder rechtlicher Änderung der Straßenverhältnisse sowie bei Nichtinanspruchnahme bzw. Widerruf der Erlaubnis keinen Ersatzanspruch geltend machen.

Elektronische Unterschrift der vertretungsberechtigten Person

 

Eine händische Unterschrift ist nicht erforderlich. 

Bei Rückfragen steht Ihnen das
Amt für Verkehrsmanagement und Geoinformation zur Verfügung unter

Telefon 0841 305-2333 und -2334 bzw. per

E-Mail bewohnerparken@ingolstadt.de

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