Antrag auf kurzfristige Ausnahmegenehmigung nach § 46 Abs. 1 StVO vom verbotenen Parken/Halten bzw. zum Befahren der Fußgängerzone 

Sie können sich für dieses Formular mit dem Bürgerkonto (Bürgerkonto Login) oder Elster-Unternehmenszertifikat anmelden. Dabei werden Ihre Daten automatisch aus dem Bürgerkonto in das Formular gefüllt. Bei Anmeldung mit dem neuen Personalausweis oder einem Softwarezertifikat gilt das Formular dann auch als rechtsgültig unterschrieben. 

 

Andernfalls können Sie das Formular hier ausfüllen (weiter ohne Login) und anschließend ausdrucken, um es zu unterschreiben und in Papierform einzusenden oder abzugeben. 

Antrag auf kurzfristige Ausnahmegenehmigung nach § 46 Abs. 1 StVO vom verbotenen Parken/Halten bzw. zum Befahren der Fußgängerzone 

Enthält das Vertrauensnivau auf dessen Grundlage die Authentifizierung stattgefunden hat. Wird unter anderem genutzt um die Fieldsets mit den Bürgerkontodaten entsprechend zu kennzeichnen und dem Sachbearbeiter das zu grunde liegende Vertrauensnivau auf einen Blick anzuzeigen

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Antragsteller

Einsatzort (Straße + Haus-Nr.)

Aus dem Tätigkeitsbericht bzw. der Begründung muss hervorgehen, welche Arbeiten verrichtet werden, welche Materialien, Werkzeuge o. Ä. transportiert werden und warum eine Ausnahmegenehmigung benötigt wird.

Elektronische Unterschrift der vertretungsberechtigten Person

 

Eine händische Unterschrift ist nicht erforderlich. 

Bei Rückfragen steht Ihnen das
Amt für Verkehrsmanagement und Geoinformation zur Verfügung unter

Telefon 0841 305-2333 und -2334 bzw. per

E-Mail bewohnerparken@ingolstadt.de

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