Anmeldung zur Mittagsbetreuung

Mit diesem Formular melden Sie ein Kind zur Betreuung in der Schule an. Bitte lesen Sie vor dem Ausfüllen folgende Hinweise:

  • Anmeldung Betreuung
  • Geltende Gebühren- und Besuchssatzung zur Betreuung

Die Anmeldung zur Betreuung gilt als verbindliche Zusage!

Die Anmeldung gilt ab dem Schuljahr 2026/2027 und für die gesamte Grundschulzeit. 

Hinweis: Ausnahmen können Anmeldungen von Kindern mit einem Gastschulantrag sein.In diesen Fällen kann ein Betreuungsplatz nicht garantiert werden.  

Betreuungszeiten

Betreuung wird benötigt an folgenden Tagen:

Mindestbetreuungszeit zwei Tage

Mittagsbetreuung

Betreuungszeit bis 14 Uhr (kurze Betreuung): monatliche aktuelle Gebühr 90,00 €
Betreuungszeit bis 16 Uhr (verlängerte Betreuung): monatliche aktuelle Gebühr 115,00 €

Mittagsbetreuung

Betreuungszeit bis 14 Uhr (kurze Betreuung): monatliche aktuelle Gebühr 90,00 €
Betreuungszeit bis 16 Uhr (verlängerte Betreuung): monatliche aktuelle Gebühr 115,00 €

 

Mittagsbetreuung

Betreuungszeit bis 14 Uhr (kurze Betreuung): monatliche aktuelle Gebühr 90,00 €
Betreuungszeit bis 16 Uhr (verlängerte Betreuung): monatliche aktuelle Gebühr 115,00 €

 

 

Mittagsbetreuung

Betreuungszeit bis 14 Uhr (kurze Betreuung): monatliche aktuelle Gebühr 90,00 €
Betreuungszeit bis 16 Uhr (verlängerte Betreuung): monatliche aktuelle Gebühr 115,00 €

 

 

Mittagsbetreuung

Betreuungszeit bis 14 Uhr (kurze Betreuung): monatliche aktuelle Gebühr 90,00 €
Betreuungszeit bis 16 Uhr (verlängerte Betreuung): monatliche aktuelle Gebühr 115,00 €

 

 

Mittagsbetreuung

Betreuungszeit bis 14 Uhr (kurze Betreuung): monatliche aktuelle Gebühr 90,00 €
Betreuungszeit bis 16 Uhr (verlängerte Betreuung): monatliche aktuelle Gebühr 115,00 €

 

 

Hinweis: Bei Ihrer Auswahl haben Sie die Möglichkeit den Freitag als kurze oder verlängerte Betreuung zu buchen. 

4 € pro Mahlzeit 

 

Die Abbuchung der Essensgebührt erfolgt entsprechend der tatsächlichen Inanspruchnahme des Mittagsessens im darauffolgenden Monat. 

1. Erziehungsberechtigte Person
2. Erziehungsberechtigte Person
Erteilung eines SEPA-Mandats

Erziehungsberechtigte/r


Kontoinhaber

Sofern der Kontoinhaber nicht der/dem Erziehungsberechtigten entspricht, wird deren/dessen Zustimmung zur Erteilung des SEPA-Mandats versichert.

SEPA-Lastschriftmandat für wiederkehrende Zahlungen

Gläubiger-ID: DE16927000000015589

 

Ich ermächtigte die Stadt Ingolstadt, Zahlungen von meinem Konto mittels Lastschrift einzuziehen. Zugleich weise ich meine Kreditinstitut an, die von der Stadt Ingolstadt auf mein Konto gezogenen Lastschriften einzulösen.

Hinweis: Ich kann innerhalb von acht Wochen, beginnend mit dem Belastungsdatum, die Erstattung des belasteten Betrages verlangen. Es gelten dabei die mit meinem Kreditinstitut vereinbarten Bedingungen. 

Wichtige Hinweise:

  1. Ihre Bank wird bei fehlender Deckung die Lastschrift zurückfordern. Die anfallende Bankgebühr müssen Sie tragen. 
  2. Gebühren, die der Stadt bei unberechtigtem Widerspruch gegen die Einziehung entstehen, müssen Sie erstatten.
  3. Abbuchungen von einem Sparkonto sind nicht möglich. 
  4. Bitte teilen Sie Änderungen Ihres Kontos rechtzeitig mit.
  5. Ihre Daten werden in einer EDV-Anlage gespeichert und verarbeitet, soweit dies zum Einzug notwendig ist.

Ihre Daten werden zum Zweck der Durchführung des SEPA-Lastschriftverfahrens für Forderungen der Stadt Ingolstadt verarbeitet. Rechtsgrundlage ist die von uns von Ihnen erteilte Einwilligung nach Art. 6 Abs. 1 Buchst. a) DSGVO, die Sie hiermit erteilen. Die Erteilung dieser Einwilligung ist freiwillig. Diese Einwilligung können Sie jederzeit widerrufen. Bitte beachten Sie, dass der Widerruf Ihrer Einwilligung nur für die Zukunft gilt. Die Daten werden im Lastschriftverfahren an das von Ihnen angegebene Bankinstitut übermittelt. Weiterführende Hinweise zum Datenschutz finden Sie unter www.ingolstadt.de/datenschutz unter dem Punkt Datenschutzerklärung. 

Erklärung zur Sicherheit des Kindes

Erreichbarkeit während der Betreuungszeiten


Ansprechpartner, wenn Eltern nicht erreichbar sind

Gesundheitsinformationen

Bei den Gesundheitsinformationen handelt es sich um freiwillige Angaben, die für die Gersunderhaltung Ihres Kindes im Rahmen der Betreuung verwendet werden.

Rechtsgrundlage für die Verarbeitung ist die uns von Ihnen erteilte Einwilligung nach Art. 9 Abs. 2 lit a, Art. 6 Abs. 1 Buchst. a) DSGVO, die Sie hiermit erteilen. Die Erteilung dieser Einwilligung ist freiwillig. Diese Einwilligung können Sie jederzeit widerrufen. Bitte beachten Sie, dass der Widerruf Ihrer Einwilligung nur für die Zukunft gilt. Weiterführende Hinweise zum Datenschutz finden Sie unter www.ingolstadt.de.de/datenschutz unter dem Punkt Datenschutzerklärung. 

Allergien und Unverträglichkeiten

Bitte nehmen sie bei Kindern mit Allergien, chronischen Krankheiten oder besonderem Betreungsbedarf unverzüglich Kontakt mit dem Amt für Kinderbetreuung und -bildung auf, um vor einer etwaigen Aufnahme des Kindes in die Mittagsbetreuung eventuell notwendige Formalitäten klären zu können.  

 

Dem Amt für Kinderbetreuung und -bildung sind alle diesbezüglich relevanten Informationen vorab in Textform (postalisch oder per E-Mail) zuzuleiten. Das Amt für Kinderbetreuung und -bildung wird anschließend über die Aufnahme in die Mittagsbetreuung entscheiden. 

Chronische Krankeiten (z.B. Diabetes, Asthma, etc.)

Bitte nehmen sie bei Kindern mit Allergien, chronischen Krankheiten oder besonderem Betreungsbedarf unverzüglich Kontakt mit dem Amt für Kinderbetreuung und -bildung auf, um vor einer etwaigen Aufnahme des Kindes in die Mittagsbetreuung eventuell notwendige Formalitäten klären zu können.  

 

Dem Amt für Kinderbetreuung und -bildung sind alle diesbezüglich relevanten Informationen vorab in Textform (postalisch oder per E-Mail) zuzuleiten. Das Amt für Kinderbetreuung und -bildung wird anschließend über die Aufnahme in die Mittagsbetreuung entscheiden. 

Gesundheitliche Besonderheiten, die für die Betreuung wichtig sind (z.B. genehmigte oder beantragte Schulbegleitung)

Bitte nehmen sie bei Kindern mit Allergien, chronischen Krankheiten oder besonderem Betreungsbedarf unverzüglich Kontakt mit dem Amt für Kinderbetreuung und -bildung auf, um vor einer etwaigen Aufnahme des Kindes in die Mittagsbetreuung eventuell notwendige Formalitäten klären zu können.  

 

Dem Amt für Kinderbetreuung und -bildung sind alle diesbezüglich relevanten Informationen vorab in Textform (postalisch oder per E-Mail) zuzuleiten. Das Amt für Kinderbetreuung und -bildung wird anschließend über die Aufnahme in die Mittagsbetreuung entscheiden. 

Die Datenverarbeitung ist ausschließlich auf die genannten Daten zur Anmeldung für die Mittags- und Randbetreuung beschränkt. Rechtsgrundlage der Verarbeitung ist Art. 6 Abs. 1 lit e DSGVO, Satzung der Stadt Ingolstadt über den Besuch an der Mittagsbetreuung and Ingolstädter Grundschulen vom 04.08.2010. Weitergehende Informationen sind auf der Internetseite www.ingolstadt.de/datenschutz unter dem Punkt Datenschutzerklärung abrufbar. 

Die Anmeldung für das Schuljahr 2026/2027 findet im Zeitraum vom 16.03.2026 (ab 08.30 Uhr) – 29.03.2026 statt.

Die Anmeldefrist für das Schuljahr 2025/2026 ist bereits abgelaufen.

Bei Fragen zur Anmeldung wenden Sie sich bitte telefonisch (0841 305-45655 / 305-45654) oder per E-Mail (nachschulischebetreuung@ingolstadt.de) an uns.

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