Anzeige einer Anlage nach § 6 der Verordnung über mittelgroße Feuerungs-, Gasturbinen- und
Verbrennungsmotoranlagen (44. BImSchV)

Bei gemeinsamen Feuerungsanlagen nach § 4 der 44. BImSchV ist für jede
Einzelanlage
, die mindestens 1 MW Feuerungswärmeleistung hat, ein eigenes Anzeigeformular auszufüllen.

1. Betreiberangaben
2. Anlagenstandort
3. Allgemeine Angaben
4. Brennstoffe und Anteil am Energieeinsatz

Feste Brennstoffe

Andere feste Brennstoffe

Gasöl

Flüssige Brennstoffe, ausgenommen Gasöl

Erdgas

Biogas (andere gasförmige Brennstoffe)

Klärgas (andere gasförmige Brennstoffe)

Deponiegas (andere gasförmige Brennstoffe)

Sonstige gasförmige Brennstoffe

5. Angaben zum Kamin
Erklärungen und Hinweise

Für Auskünfte und Fragen stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung:

Telefon 0841 305-2541, E-Mail umweltamt.umweltschutz@ingolstadt.de

Stadt Ingolstadt - Umweltamt – Untere Wasserrechtsbehörde
Rathausplatz 9, 85049 Ingolstadt

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