Umwandlung von Miet- in Eigentumswohnungen;
Beantragung einer Genehmigung oder eines Negativattestes

Bitte lesen Sie vor dem Ausfüllen folgende Merkblätter:

  • Umwandlung von Miet- in Eigentumswohnungen (§ 250 BauGB)
  • Abgeschlossenheitsbescheinigung nach dem Wohnungseigentumsgesetz (WEG)

1. Antragsteller / Eigentümer

2. Vertretung / bevollmächtigte Person, falls abweichend von Nr. 1 

3. Gebäude

4. Angaben zum Bestand

6. Unterlagen

7. Unterlagen

Unterschriften und Erklärungen

Erklärung der antragstellenden Person 

Bei Rückfragen:
Bauordnungsamt Ingolstadt, Spitalstraße 3, 85049 Ingolstadt
Tel.: 0841 / 305-2201
E-Mail: bauordnungsamt@ingolstadt.de

 

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