Interessensbekundung 

für das Grundstück 

Fl. Nr. 2968/0 Gemarkung Etting

Eigenerklärung

der Interessentinnen und Interessenten im Interessensbekundungsverfahren für das Grundstück Fl. Nr. 2968/0 
Gemarkung Etting im Geltungsbereich des Bebauungsplanes Nr. 509 „Etting – Steinbuckl“. 

1. Angaben Interessent/in

Ansprechpartner

Angabe zu Insolvenzverfahren und Liquidation 

2. Angaben zur Leistungsfähigkeit

Hilfreich für die vorgesehene Konzeptvergabe sind aussagekräftige Angaben zum Unternehmen, zur Unternehmensstruktur, zur fachlichen Eignung sowie zu einschlägigen Referenzprojekten. Hierbei sind insbesondere Erfahrungen mit vergleichbaren Vorhaben sowie gegebenenfalls vorgesehene Kooperations- und Planungspartner von Interesse. 
 

Bei den Referenzprojekten sollten die wichtigsten Eckdaten (Lage, Ausführungszeitraum, Kosten), Angaben zu den beteiligten Planungs- und Ausführungsunternehmen, die Projektgröße sowie Informationen zu Nutzung erkennbar sein. Bildmaterial zur Veranschaulichung ist ausdrücklich erwünscht und kann als zusätzliche Anlage beigefügt werden. 

 

 

3. Angaben zu Konzept und unverbindliche angebotenem Kaufpreis

Ziel der Stadt Ingolstadt ist es das Sondergebiet Quartierszentrum innerhalb von fünf Jahren als zentralen Mittelpunkt des neuen Stadtquartiers zu entwickeln. Am diesem urban geprägten Stadtbaustein sollen unterschiedliche Nutzungen räumlich gebündelt und funktional miteinander verknüpft werden, wobei im Erdgeschoss eine öffentlichkeitswirksame Nutzung (z.B. Nahversorgung) umzusetzen ist. 

 

 

 

 

4. Vergabeverfahren und allgemeine Rahmenbedingungen 

Mit der vorliegenden Interessensbekundung sollen zunächst indikative unverbindliche Kaufpreisangebote eingeholt werden.  
 

Auf Grundlage dieser Angebote, die im Rahmen individueller Einzelgespräche eingehend geprüft werden können, erfolgt von Seiten der Stadt Ingolstadt eine Vorauswahl geeigneter potenzieller Bieter und Konzepte für den weiteren Vergabeprozess. 
 

Im Anschluss erfolgt an die geeigneten Interessenten die Aufforderung zur Abgabe eines verbindlichen Kaufpreisangebotes. Die verbindlichen Angebote mit dem dazugehörigen Konzept werden ausgewertet und dem Stadtrat mit einem Vergabevorschlag zur Entscheidung vorgelegt.  

Hinweis: Die Abgabe eines verbindlichen Angebotes verpflichtet die Stadt Ingolstadt nicht zu einem Verkauf des Grundstückes.  

Auch behält sich die Stadt das Recht vor,  

a) das Verkaufsverfahren vor dem Eintritt in Verhandlungen jederzeit und danach nur bei Vorliegen sachlicher Gründe abzubrechen und das Objekt weiterhin im Eigentum der Stadt zu behalten. 

b) die Bedingungen im Verfahren zur Abgabe eines verbindlichen Angebotes nochmals anzupassen. 


Im Folgenden werden allgemeine (rechtliche) Rahmenbedingungen aufgeführt, die später die Grundlage des Kaufvertrags bilden sollen. Diese sind nicht als abschließende Festlegung zu verstehen, sondern sollen als Orientierung für die Erstellung der Konzepte und Kaufpreisangebote dienen: 

  • Der Käufer ist zur Umsetzung des im Vergabeverfahren eingereichten Konzepts innerhalb von 5 Jahren verpflichtet. 

  • Auf dem Vertragsgrundstück dürfen Mobilfunk und sonstige Sendeanlagen nur mit Zustimmung der Stadt Ingolstadt errichtet werden. 

  • Die Stadt Ingolstadt sichert keine besonderen Eigenschaften der verkauften Sache zu und schließt die Haftung für Sachmängel jeglicher Art aus. 

  • Der Stadt Ingolstadt sind keine Schadstoffbelastungen für das Vertragsgrundstück bekannt. Führt der Käufer innerhalb von sechs Monaten eine Bodenuntersuchung durch und führt diese zum Ergebnis, dass auf dem Vertragsgrundstück Altlasten vorhanden sind, die die Bebaubarkeit erschweren oder verhindern, steht ihm innerhalb von zwölf Wochen nach dem Vorliegen des Untersuchungsergebnisses ein Rücktrittsrecht vom Kaufvertrag zu. 

5. Erklärungen

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